Entgeltliche Einschaltung

Sozialversicherung

Unnötige Doppelmeldungen blockieren die Arbeit

Unnötige Doppelmeldungen blockieren die Arbeit
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Betriebe übernehmen im Zusammenhang mit ihren Arbeitnehmern viele bürokratische Aufgaben. Manche davon sind unnötig.
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Die österreichischen Krankenversicherungsträger verlangen von Arbeitgebern einiges an bürokratischem Aufwand, der unnötig Zeit in Anspruch nimmt. Das ließe sich ohne großen Aufwand ändern – nämlich, indem Meldepflichten deutlich reduziert werden.

Anträge auf Kranken- oder Wochengeld

Wird ein Arbeitnehmer krank und steht ihm Krankengeld zu, muss der Arbeitgeber umgehend eine Arbeits- und Entgeltbestätigung an den zuständigen Krankenversicherungsträger senden. Dazu muss ein mehr als 60 Felder umfassendes Formular ausgefüllt werden, mit Daten, die die Krankenversicherung großteils ohnehin längst hat. Dasselbe gilt, wenn einer Arbeitnehmerin im Zusammenhang mit der Geburt ihres Kindes Wochengeld zusteht. Auch in diesem Fall muss der Betrieb eine Arbeits- und Entgeltbestätigung ausfüllen, obwohl die ÖGK so gut wie alle Daten bereits aus der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung bekommen hat.

Der Betrieb liefert doppelt – und hat damit unnötigen Aufwand. Die Wirtschaftskammer Österreich fordert daher zumindest eine radikale Verschlankung des Formulars, am besten aber gleich die Abschaffung dieser doppelten Meldungen.

Schwerarbeit: Viel Aufwand für nichts

Körperliche Schwerarbeit, Schichtarbeit oder Arbeit bei Hitze oder Kälte – Betriebe, deren Mitarbeiter solche Tätigkeiten verrichten, müssen einmal jährlich eine Schwerarbeitsmeldung pro Mitarbeiter an die Krankenkasse abliefern. Dabei müssen die Zeiträume, in denen der jeweilige Arbeitnehmer Schwerarbeit verrichtet hat, auf den Tag genau aufgelistet, Krankenstände und Urlaube abgezogen werden. Das soll als Datenbasis dienen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für eine Schwerarbeitspension vorliegen. Doch die Krankenkasse verwendet diese Daten gar nicht. Wenn ein Mitarbeiter später einen Antrag auf Schwerarbeitspension stellt, kommt eine Nachfrage von der Pensionsversicherungsanstalt, die nun diese Daten erneut beim Betrieb anfordert.

Unnötige Doppelmeldungen blockieren die Arbeit
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Die Wirtschaftskammer Österreich stellt fest, dass man sich diese jährliche Meldung der Dienstgeber an den Krankenversicherungsträger sparen könne. Denn sie bedeutet einen erheblichen Mehraufwand für Betriebe: Im Jahr 2025 wurden 280.000 Schwerarbeitsmeldungen bei der ÖGK abgegeben, während nur rund 8.000 Schwerarbeitspensionen anerkannt wurden. Viel Aufwand war also umsonst.

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