Hypo-Prozess

26 Monate Haft für Tilo Berlin

Teilen

Ex-Vorstand wurde wegen Untreue zu unbedingter Haftstrafe verurteilt.

Der Prozess um die Hypo-Vorzugsaktien-Verkaufsaktion aus dem Jahr 2006 gegen Ex-Hypo-Chef und -Investor Tilo Berlin hat in der Nacht auf Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt einen weiteren Schuldspruch gebracht. Berlin wurde vom Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl wegen Untreue nicht rechtskräftig zu 26 Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Am 27. Februar waren in dem gleichen Verfahren bereits die Ex-Vorstände Wolfgang Kulterer, Josef Kircher und Siegfried Grigg schuldig gesprochen worden. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass die Angeklagten durch die Gewährung von Put-Optionen die Bank um einen Millionenbetrag geschädigt haben und daher wegen Untreue zu verurteilen waren. Kulterer - er wechselte im Verfahren von "nicht schuldig" auf ein Geständnis erhielt eine Zusatzstrafe von einem Jahr, Kircher, der umfassend geständig war, erhielt drei Jahre, zwei davon bedingt. Grigg, der bis zum Schluss seine Unschuld beteuert hatte, wurde zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt und legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.

Auch Berlin - er war anfangs mit den anderen angeklagt gewesen, sein Verfahren wurde jedoch wegen einer Erkrankung in den USA während einer Verhandlungspause ausgeschieden - blieb bis zum Schluss dabei, unschuldig zu sein. Sein Verteidiger Patrick Thun-Hohenstein legte umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das Urteil des Schöffensenats ein.

Staatsanwalt Robert Riffel hatte Berlin vorgeworfen, daran mitgewirkt zu haben, der Hypo einen Schaden von 2,573 Mio. Euro zuzufügen. Die Summe setzte sich aus der Auszahlung der Sonderdividende und dem Zinsgewinn für die Flick-Stiftung durch die Gewährung einer Put-Option für deren Investment zusammen. Berlin habe Ingrid Flick Vorzugsaktien in der Höhe von 4 Mio. Euro mit einer Put-Option als Rückgabegarantie verkauft. Das Geld hätte die Bank am Geldmarkt billiger haben können als sie den Vorzugsaktionären an Dividende gezahlt habe.

Diesen Vorwurf hatte die Verteidigung - wie alle anderen auch - bis zuletzt bestritten. Die Anwälte Berlins sorgten im Schwurgerichtssaal wohl für einen - wenn auch inoffiziellen - Rekord, das Plädoyer von Thun-Hohenstein, abwechselnd mit Malte Berlin, Bruder des Angeklagten, dauerte mehrere Stunden und strapazierte die Nerven des Senats wohl ebenso wie die der Berichterstatter. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wurde klar, warum Liebhauser-Karl am Nachmittag die Schreibkraft, die ab zehn Uhr vormittag im Einsatz gewesen war, gegen eine "frische" Kraft austauschen ließ. Das Urteil fiel schließlich knapp vor Mitternacht, Berlin nahm es emotionslos zur Kenntnis. Sein Verteidiger Patrick Thun-Hohenstein meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.


 

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.