Die AUA will den Streit um Landerechte in Russland nicht durch die Abgabe einzelner Slots an den Konkurrenten Niki Lauda lösen. Dies wäre "absurd" und ein "Kuhhandel", sagte Unternehmenssprecher Martin Hehemann am Dienstag. Derzeit versuche die österreichische Seite die russische zu überzeugen, dass die AUA nach der Übernahme durch die Lufthansa weiter eine "österreichische Airline" ist.
Die AUA ist zuversichtlich, dass die Stiftungskonstruktion, in die die AUA ausgelagert wurde, von Russland letztlich als "österreichische" Eigentümerschaft akzeptiert wird. Bei Swiss und AirFrance/KLM seien ähnliche Lösungen anstandslos angenommen worden. Dazu kommt, dass die EU-Kommission ohnehin verlangt, dass Russland mittelfristig alle EU-Eigentümer gleich behandelt. In absehbarer Zeit muss es daher gleichgültig sein, ob die AUA-Eigentümer Österreicher oder andere EU-Bürger sind.
Das bilaterale Luftverkehrsabkommen gilt als internationales Abkommen unbefristet und kann von beiden Seiten mit 12-monatiger Frist gekündigt werden, erläuterten Experten. Die Landerechte werden darin der Republik Österreich gewährt. Einziges Kriterium, nach dem Russland Einspruch erheben darf: Die nominierten Fluglinien müssen mehrheitlich in österreichischem Eigentum stehen bzw. von Österreichern kontrolliert werden.
Wird dies für eine Fluglinie bestritten, könnte Russland dieser Airline die Landung verweigern - konkret also der AUA -, nicht aber anderen österreichischen Carriern wie Niki. Die Landerechte der AUA in Russland sind derzeit bis zum Ende des Winterflugplans, also bis Ende März, genehmigt. In den nächsten Wochen wird der Sommerflugplan eingereicht, üblicherweise ein Routinevorgang. Im Extremfall könnte Russland der AUA allerdings die Landung verweigern.