Gebrauchtwagenkauf: Steuerlücke geschlossen

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Wer im Ausland einen Gebrauchtwagen kauft, der vor dem 1. Juli 2008 im Ausland zugelassen wurde und nach diesem Datum in Österreich angemeldet wird, erspart sich die CO2-Steuer, so die aktuelle Entscheidung eines österreichischen Finanzamtes. Allerdings ist die Finanz gerade dabei, dieses Schlupfloch zu schließen, eine entsprechende Richtlinie werde demnächst erlassen, hieß es aus dem Finanzministerium.

Aufgedeckt hat das Steuerloch der Tiroler Anwalt Christian Schöffthaler. Er hatte sich in Deutschland einen Gebrauchtwagen gekauft. Zum Preis von 10.500 Euro kamen 1.680 Euro Normverbrauchsabgabe (NoVA) sowie 2.875 Euro CO2-Steuer hinzu. Der Advokat wollte die neu eingeführte CO2-Steuer aber nicht hinnehmen. Er focht den Steuerbescheid an - erfolgreich, wie das zuständige Finanzamt nun bestätigte. "Ich habe das Geld bereits auf meinem Konto", sagte Schöffthaler zum "Kurier".

Grenze beträgt 180/160 g/km

Hintergrund: Seit Juli des Vorjahres fällt beim Autokauf der CO2-Ausstoß finanziell ins Gewicht. Beträgt der Ausstoß mehr als 180 Gramm je Kilometer (ab 2010 sind es 160g/km), so muss für jedes zusätzliche Gramm 25 Euro (plus 5 Euro Mehrwertsteuer) gezahlt werden. Die Regel gilt für Neuwagen, aber auch für aus dem Ausland importierte Gebrauchte. Schöffthaler machte in seiner Berufung gegen den Bescheid Verfassungswidrigkeit und einen Verstoß gegen das EU-Gesetz geltend, da durch die fehlende Deckelung der Besteuerung es einem Österreicher unmöglich gemacht werde, im Ausland einen günstigen Gebrauchtwagen zu kaufen.

"Dadurch wird der inländische Gebrauchtwagenmarkt vom Rest der EU abgekoppelt", meint der Anwalt. Dieser Argumentation schloss sich die Behörde nun an. Sie stellte einen Verstoß gegen Artikel 90 des EU-Vertrags fest. Dieser verbietet eine einseitig höhere Abgabenbelastung von Waren aus anderen EU-Ländern. Denn für im Inland gekaufte Gebrauchtwagen fällt keine CO2-Steuer an. Das Finanzamt hob den Bescheid auf.

2008 wurden in den relevanten Klassen zwischen 1.500 und 3.000 ccm Hubraum knapp 3.800 gebrauchte Autos eingeführt. Nach Schöffthalers Auffassung können die Käufer die Steuer nachträglich vom Staat auf dem Gerichtsweg zurückfordern. All jenen, die ihr Gebrauchtauto erst anmelden, rät er dazu, beim Ausfüllen des Selbstabrechnungsformulars die CO2-Steuer nicht zu berücksichtigen. In der Folge würde das Amt die Steuer automatisch aufschlagen. Gegen diesen Bescheid muss dann innerhalb von zwei Wochen berufen werden.

Schöffthaler, der in dieser Sache bereits 20 Klienten vertritt, hält es durchaus für möglich, dass die CO2-Steuer auch für Neuwagen aufgehoben wird, wenn es entsprechende Anträge beim Verfassungsgerichtshof gibt. "Das Gesetz gehört repariert. Österreich könnte von der EU geklagt werden."

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