Nationalrat segnete höhere Verkehrsstrafen ab

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Die Strafen für Raser und Alkolenker werden erhöht. Gegen die Stimmen von FPÖ und BZÖ hat der Nationalrat Freitagabend die entsprechenden Gesetzesänderungen beschlossen. Zusätzlich werden die Wunschkennzeichen verteuert. Die Freiheitlichen lehnten höhere Verkehrsstrafen ab, umso mehr als das zusätzliche Geld einfach ins Budget fließe und nicht etwa in Verkehrssicherheitsmaßnahmen.

Auch das BZÖ erregte sich darüber, dass wieder der österreichische Autofahrer zur Kassen gebeten werde. Die Grünen bemängelten, dass weiterhin Rasen und Handy-Gebrauch am Steuer nicht ins Vormerksystem aufgenommen würden.

Verkehrsministerin Doris Bures (S) erinnerte daran, dass jede Woche ein Mensch durch einen alkoholisierten Fahrer sterbe, vier Mal pro Woche komme ein Mensch in Österreich durch einen Raser ums Leben. Dies alleine begründe, warum in diesem Bereich höhere Strafen angebracht seien.

Kampf dem Schnellfahren

Der Kampf angesagt wird dabei vor allem dem Rasen. Bei Geschwindigkeitsübertretungen über 30 km/h werden Mindeststrafen von 70 Euro festgelegt, wodurch ausländische Lenker auch dann belangt werden können, wenn sie bereits das Land verlassen haben. Für Überschreitungen von mehr als 40 km/h innerorts bzw. 50 km/h außerorts wurde die Mindeststrafe von 72 Euro auf 150 Euro angehoben.

Alkohol am Steuer wird ebenfalls teurer. Bei der erstmaligen Begehung eines Alkoholdelikts im Bereich von 1,2 bis 1,6 Promille wird der Führerschein für mindestens vier Monate, bei einem Alkoholisierungsgrad von über 1,6 Promille für mindestens sechs Monate entzogen. Im Wiederholungsfall sieht das Gesetz verschiedene Abstufungen vor, die im schwersten Fall auf eine Entzugsdauer von mindestens einem Jahr hinauslaufen. Bei einem Entzug erlischt auch die Erlaubnis zum Lenken von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen. Das Strafausmaß beträgt künftig mindestens 800 Euro ab 0,8 Promille, wenigstens 1.200 Euro ab 1,2 Promille sowie mindestens 1.600 Euro ab 1,6 bzw. bei Verweigerung eines Alkotests.

Bei Mopedlenkern wird eine intensivere praktische Ausbildung vorgeschrieben. Mindestens zwei Stunden müssen im Fließverkehr absolviert werden, im Gegenzug werden die Theoriestunden reduziert.

Verteuert werden Wunschkennzeichen. Zu bezahlen sind künftig 200 statt wie bisher 145 Euro. Eine Verlängerung, die nach 15 Jahren fällig wird, kostet dann 214 statt 159 Euro. Bures verteidigte die Maßnahmen mit dem Argument, dass es seit 20 Jahren keine Erhöhung mehr gegeben habe.

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