Bezahlte Mittagspause

Beamte müssen jetzt weniger arbeiten

Teilen

Ein Urteil des Hochgerichts sorgt jetzt für ordentlichen Zündstoff.

„Wos orbeitn Sie? Nix, wir san Magistratsbeamte“ – Dieser Dialog aus der berühmten Beamten-Satire "MA 2412" ist Sinnbild für das Bild des Beamten in der österreichischen Öffentlichkeit. Zwar ist die Beamtenzunft stets bemüht diese Klischees aus dem Weg zu räumen, doch so richtig durchgedrungen sind sie mit ihren Bemühungen kaum. Jetzt sorgt ein Urteil des obersten Verwaltungsgerichtshofes erneut für Wasser auf die Mühlen der Beamtenkritiker. Er entschied, dass es Staatsbediensteten freisteht, ihre Mittagspause während der Arbeitszeit zu konsumieren. Das bedeutet im Klartext: Beamte dürfen sich über eine bezahlte Mittagspause und über eine 37,5 Stundenwoche freuen.

Altpostler klagte - und gewann
Auslöser war eine Klage eines Altpostlers. Dieser sah nicht ein, warum er seine Pause in seiner Freizeit konsumieren sollte. Der Gerichtshof gab ihm jetzt Recht. Das Urteil hat zwar nach außen hin große Tragweite, wurde jedoch in der Praxis ohnehin schon vielfach praktiziert, wie der Expterte und Uni-Professor Christoph Kietaibl im Gespräch mit dem "Standard" bekräftigt: „Jetzt wurde rechtlich abgesegnet, was vielfach so gelebt wurde."

Fest steht: Beamte werden damit wohl auch in Zukunft Zielscheibe diverser Neiddiskussionen in Österreich bleiben. Um damit den Bogen mit Frau Knackal von "MA 2412" zu schließen: „Und wenn Sie sich dann bitte ruhig verhalten, die Herren erholen sich grade von der Mittagspause.“

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.