Bei Skylink-Vergabe wurden Urheberrechte verletzt

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Beim Bau des neuen Flughafenterminals Skylink wurden nicht nur die Baukosten drastisch überschritten. Es wurden auch Ideen des in der Ausschreibung unterlegenen Architekturbüros gestohlen und damit Urheberrechte verletzt, schreibt der "Kurier". Das habe der Oberste Gerichtshof (OGH) in dritter Instanz bestätigt. Bis 28. August habe der Flughafen Wien noch Zeit in die Berufung zu gehen, bis dato sei keine Entscheidung gefallen.

Flughafen-Vorstand Herbert Kaufmann bestätigte die OGH-Entscheidung. Sollte es aber zu Schadensersatzansprüchen kommen, will er diese an das siegreiche Architekturbüro weiterleiten, denn "der Flughafen zeichnet keinen Plan", weist er die Verantwortung von sich.

Die Wettbewerbsjury habe zwei Siegerprojekte vorgeschlagen, die endgültige Entscheidung sei dann aber vom Vorstand des Flughafens "hinter verschlossenen Türen" gefallen, so der "Kurier". Den Zuschlag erhielten Baumschlager-Eberle/Itten Brechbühl, obwohl Frank und Partner von der Jury erstgereiht worden seien. Der OGH habe nun in dritter Instanz bestätigt, dass im umgesetzten Projekt geistiges Eigentum von Frank und Partner verwendet wurde, sagte Architekt Sepp Frank laut Zeitung. Nun laufe ein Verfahren wegen Schadensersatz. "Dem Vernehmen nach" soll der Streitwert eine hohe sechsstellige Summe betragen, schreibt der "Kurier". Der Flughafen habe bis zum 28. August Zeit, in Berufung zu gehen.

Intransparenz bei der Vergabe des Auftrags weist Kaufmann laut "Kurier" von sich. Das Vergabeverfahren sei von vier Behörden geprüft und für korrekt befunden worden, bis hin zum Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Noch kein RH-Antrag

Der Verfassungsgerichtshof hat bis dato keinen Antrag des Rechnungshofs (RH) wegen der nicht-erlaubten Prüfung des Baudesasters am Flughafen Wien rund um das neue Terminal Skylink erhalten. "Wir sind bis dato bei Skylink nicht eingeschaltet, weil wir bis heute keinen Antrag des Rechnungshofs in dieser Causa erhalten haben, sagte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth zur APA. Laut Rechnungshof ist die Rechtsabteilung "beim Fertigstellen" des Antrags, wann genau er abgeschickt werde, sei aber noch offen.

Da es sich um eine juristisch diffizile Sache handle, wolle man auch keine nachträglichen Reklamationen riskieren, sagte RH-Sprecherin Helga Berger auf APA-Anfrage. Neuwirth verwies darauf, dass "naturgemäß" die Entscheidung umso später fallen werde, je später der Antrag eintreffe. Im Schnitt dauerten Verfahren beim VfGH etwa neuen Monate. Sollte nicht eine Ausnahmesituation eintreten, wie etwa vor einigen Jahren bei der AUA, wo der Europäische Gerichtshof eingeschaltet werden musste, werde man sich bemühen, das Verfahren in diesem Zeitraum zu erledigen.

Der VfGH muss entscheiden, ob der Rechnungshof den Flughafen Wien prüfen darf, obwohl die öffentliche Hand, konkret die Stadt Wien und das Land Niederösterreich, zusammen nur 40 Prozent an dem börsenotierten Unternehmen halten. Die Juristen des RH kamen zu dem Schluss, dass durch einen Syndikatsvertrag dennoch eine Beherrschung vorliege. Der Vorstand des Flughafens sieht das nicht so und hat gestützt auf mehrere Rechtsgutachten erklärt, dass eine freiwillige RH-Prüfung nicht möglich sei. Stattdessen soll eine außerordentliche Hauptversammlung heute eine aktienrechtliche Sonderprüfung beschließen, die klären soll, wie es zu dem Kostenüberschreitungen und Planungsfehlern bei Skylink kommen konnte.

NÖ will bei Sonderpüfung nicht mitstimmen

Die Aktionäre der börsenotierten Flughafen Wien AG werden bei der heutigen außerordentlichen Hauptversammlung nicht über eine Rechnungshof-Prüfung des Baudesasters rund um den Bau des neuen Terminals Skylink abstimmen. Ein entsprechender Antrag des Präsidenten der Interessensverbandes der Aktionäre (IVA), Wilhelm Rasinger wurde vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Johannes Coreth, abgelehnt, nachdem er zuvor mehrere Rechtsexperten zu Wort kommen hatte lassen. Die Entscheidung des AR-Vorsitzenden wurde von "Pfui"-Rufen begleitet. Ein Vertreter des Landes Niederösterreich kündigte an, sich bei der Abstimmung über die Sonderprüfung der Stimme zu enthalten, weil man mit der Auswahl des Prüfers nicht einverstanden sei.

Das Land Niederösterreich hält - ebenso wie die Stadt Wien - 20 Prozent am Grundkapital des Flughafens Wien. Man habe Zweifel an der Auswahl des Prüfers, daher werde man sich der Stimme enthalten, sagte der Vertreter der NÖ Landesbeteiligungsholding. Der Antrag kann dennoch durchgehen, weil Stimmenthaltungen nicht gezählt werden.

Die vom Flughafen beigezogenen Rechtsexperten, Verfassungsrechtsexperten Bernd-Christian Funk sowie Andreas Theiss von der Wiener Kanzlei Wolf Theiss bekräftigten ihre bereits in Rechtsgutachten geäußerte Meinung, dass eine freiwillige Rechnungshofsprüfung rechtlich nicht zulässig sei. Funk betonte, die Organe der Gesellschaft hätten in diesem Fall keine Option, eine endgültige Entscheidung könne nur der Verfassungsgerichtshof (VfGH) treffen. Bei Fortschreibung der bisherigen Rechtsprechung des VfGH müsse man davon ausgehen, dass keine Zuständigkeit des Rechnungshof vorhanden sei. "Auch die Hauptversammlung kann vom Vorstand kein ungesetzliches Verhalten verlangen", sagte auch Theiss.

Alle konkreten Fragen zu Skylink - ob zu Baustopp oder dem Wissensstand des Vorstandes oder des Aufsichtsrats - wurden von Coreth zurückgewiesen. Dies sei Inhalt der Sonderprüfung, nicht der Hauptversammlung, so der AR-Vorsitzende. Auch Fragen von Aktionärsschützer Wilhelm Rasinger wurden nicht beantwortet.

Längere Diskussionen löste die Auswahl des Bayerischen Netzwerks von Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten, LKC Kemper Czarske v. Gronau Berz, aus. Die Mitarbeiterstiftung, von der der Vorschlag und der Antrag auf die Sonderprüfung stammt, verteidigte die Vorgangsweise: In einem einstufigen Verfahren sei man unter sieben eingeladenen Kanzleien zu dem Schluss gekommen, dass LKC die richtige Wahl sei. Die LKC sei preislich im Mittelfeld gelegen, das Angebot aus Österreich sei teurer gewesen, sagte der Vorstand der Stiftung. Man müsse für die Zukunft darauf achten, beim Bau die Kosten zu deckeln.

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