Der Streit um die Herausgabe von Telefonbuch-Daten der Deutschen Telekom an konkurrierende Auskunftsdienste muss vom EuGH geklärt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und den EuGH angerufen. Die Luxemburger Richter sollen klären, in welchem Umfang die Telekom zur Herausgabe der Daten verpflichtet ist.
Deutschlands oberste Verwaltungsrichter gehen grundsätzlich davon aus, dass die Telekom nach deutschem Recht ihren Konkurrenten die Daten nicht vorenthalten darf. Fraglich sei allerdings, ob die "weite Pflicht zur Weitergabe" mit europäischem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, teilte das Gericht mit.
Hintergrund der Klage der Telekom ist eine Verfügung der deutschen Bundesnetzagentur, die auf Betreiben von Konkurrenz-Auskünften aktiv geworden war. Die Telekom sollte demnach nicht nur die Nummern ihrer eigenen Kunden herausrücken, sondern auch die Daten von Kunden anderer Telefonanbieter, die bisher ausschließlich über die "11833" und andere Telekom-Verzeichnisse zu erfahren waren. Auf dem Markt der Telefon-Auskünfte tummeln sich inzwischen rund 70 verschiedene Anbieter, aber die Telekom ist immer noch der Platzhirsch.
Die Deutsche Telekom AG hatte ins Feld geführt, dass es jedem Konkurrenten doch unbenommen sei, sich die gewünschten Daten von den einzelnen Telefonanbietern zu besorgen. Wenn der Bonner Konzern selbst keinen wirtschaftlichen Vorteil mehr von seinen "qualitativ hochwertigen Daten hat, weil er sowieso alles herausgeben muss, wird nicht Wettbewerb gefördert, sondern erschwert und behindert", hatte der Telekom-Anwalt erklärt.
Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts sieht das deutsche Telekommunikationsgesetz aber eine Weitergabepflicht vor. Nur so könne ein tragfähiger Wettbewerb unter den Auskunftsdiensten entstehen.