Ebay startet EU-Petition gegen Beschränkungen

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Der Internet-Marktplatz Ebay bittet seine Nutzer in der Europäischen Union, eine "Petition gegen die Beschränkung des Online-Handels" zu unterzeichnen. Entsprechende E-Mails verschickt Ebay seit kurzem auch in Österreich. Darin werden die zuständigen Stellen in der EU aufgefordert, das europäische Wettbewerbsrecht zu ändern.

Die Kampagne unter der Überschrift "Ihre Unterschrift für freien Online-Handel" richtet sich gegen Markenartikler, die den Verkauf ihrer Produkte im Internet verbieten oder "unfairen Beschränkungen" unterwerfen. Mit der Online-Petition soll der "Gewinnmaximierung auf Kosten der Verbraucher" entgegengewirkt werden, heißt es auf der Homepage. Wie viele Österreicher die Petition bereits unterzeichnet haben, konnte auf Anfrage seitens des Unternehmens nicht gesagt werden. In Österreich sei die Kampagne erst am Wochenende angelaufen. In Deutschland läuft sie bereits seit drei Wochen.

Laut Ebay versuchen immer mehr Markenartikelhersteller, den Verkauf ihrer Produkte im Internet zu behindern. "Allfällige Handelseinschränkungen müssen auf objektiven und transparenten Kriterien beruhen, die erwiesenermaßen den Konsumenten zugutekommen", meint Ebay-Rechtsexperte Wolf Osthaus. So dürfte es Herstellern nicht erlaubt sein zu verlangen, dass Internet-Einzelhändler über ein Ladengeschäft verfügen.

So hatte etwa der Hersteller der Scout-Schulranzen einem Berliner Schreibwarenhändler untersagen wollen, die Rucksäcke auf dem vermeintlichen Ramschplatz Ebay - zu deutlich günstigeren Preisen - zu verkaufen. Zu Unrecht, urteilte das Berliner Landgericht im April diesen Jahres. Allerdings haben andere Gerichte in ähnlichen Fällen anders entschieden. Im juristischen Streit mit einem Onlinehändler hat der Sportartikelhersteller Amer einen Sieg errungen: Das Oberlandesgericht München entschied, dass der Hersteller einem Händler den Vertrieb über Ebay untersagen dürfe. Es ist das erste obergerichtliche Urteil in dieser Frage - die schriftliche Begründung wird daher mit Spannung erwartet, schrieb die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" vor kurzem.

EU überprüft Rechtsvorschriften

Der Zeitpunkt für die Petition ist keineswegs Zufall. Derzeit ist die EU dabei, die relevanten europäischen Rechtsvorschriften zu überprüfen. Konkret soll die sogenannte Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsvereinbarungen (GVO) demnächst überarbeitet werden. Die derzeit geltende Version stammt aus dem Jahr 1999 - ein Zeitpunkt, wo Online-Shopping noch nicht so ein Thema war.

Die GVO erlaubt Herstellern, mit Zwischenhändlern bestimmte "vertikale" Vereinbarungen zu treffen. Allerdings gilt sie nur für Markenhersteller, die nicht zu dominant sind. Liegt der Marktanteil eines Herstellers bei über 30 Prozent, hat der freie Wettbewerb Vorrang und die GVO ist nicht anwendbar. Innerhalb dieses Freiraums können Hersteller jedoch ihrem Zwischenhändler die Art des Verkaufs vorschreiben - und zwar offline wie online.

Um die Problematik der Händler zu unterstreichen, hat Ebay 900 kleine europäische Online-Händler aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien befragt. Das Ergebnis: Fast jedem Zweiten (47 Prozent) ist von Herstellern schon verboten worden, bestimmte Produkte zu einem günstigeren als dem vom Hersteller festgelegten Preis anzubieten. 55 Prozent der Befragten sahen sich bereits damit konfrontiert, dass sie bestimmte Produkte nur unter engen, vom Hersteller festgelegten Auflagen im Internet verkaufen durften.

Leidtragende sind nach Ebay die Konsumenten: "Indem Hersteller den Online-Handel ihrer Produkte blockieren, verwehren sie Konsumenten den Zugang zur größtmöglichen Produktauswahl zum niedrigstmöglichen Preis", so Nerses Chopurian, Leiter der Unternehmenskommunikation bei Ebay in Deutschland. Käufer und Händler sollten sich gleichermaßen gegen solche "unfaire Methoden" wehren.

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