Vorratsdatenspeicherung: Experte gegen Umsetzung

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Auch der Verfassungsrechtler Bernd Christian Funk hat sich für eine abwartende Linie Österreichs bei der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. So könnte man trotz des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens eine "riskante Strategie" wählen und eine verbindliche Entscheidung der europäischen Höchstgerichte abwarten, sagte er in einer Pressekonferenz anlässlich des "Europäischen Datenschutztages". Eine weitere Möglichkeit wäre die "schonende Umsetzung".

Die beste Option bei der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung laut Funk: "Nicht umsetzen und dann bestätigt bekommen, dass es richtig war." Die Kritik Verfassungsrechtlers geht in die selbe Richtung wie jene von Datenschützern und Bürgerrechtlern.

So sei die Frage, ob Ermächtigungen und Eingriffe per se nicht verfassungswidrig seien und die Grundrechte verletzen würden. Die Antwort darauf könne nur entweder vom EuGH oder vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kommen.

Auch der Vorsitzende des Datenschutzrates, Johann Maier (S), setzt weiter auf Abwarten bei der Vorratsdatenspeicherung. So hofft er auf eine zu erwartende Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.

Waltraut Kotschy, geschäftsführendes Mitglied der Datenschutzkommission, betonte zwar, dass das Thema nicht in die direkte Zuständigkeit ihrer Einrichtung falle, persönlich ist sie aber skeptisch: "Die Erfolge bei der Strafverfolgung, die Eingriffe rechtfertigen würden, ist man uns ja immer schuldig geblieben."

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