Für Arbeitnehmer

Einvernehmliche oftmals nachteilig

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Betroffene Arbeitnehmer erhalten weniger als ihnen gesetzlich zusteht.

Immer häufiger werden Arbeitnehmer, von denen sich ein Unternehmen trennen will, in eine für sie nachteilige einvernehmliche Lösung ihres Dienstverhältnisses gedrängt, beklagt die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp). Dieser Trend habe sich verstärkt. Häufig erhalten die Betroffenen jedoch dadurch weniger als ihnen gesetzlich bei einer echten Kündigung zustehen würde, warnt die Arbeitsrechtlerin in der GPA, Helga Hons.

Weg zum Betriebsrat
Die betroffenen Mitarbeiter sollen sich von Versprechungen wie "eine Einvernehmliche schaut bei der Arbeitssuche besser aus" nicht täuschen lassen und auf jeden Fall den Betriebsrat zuziehen, so die Expertin. Viele Unternehmen versuchen auch über die einvernehmliche Lösung eines Dienstverhältnisses die Meldung beim Frühwarnsystem des Arbeitsmarktservice zu umgehen. Denn Unternehmen mit 20 bis 100 Beschäftigten müssen bereits ab 5 Kündigungen melden. Bis 600 Beschäftigte muss das Frühwarnsystem informiert werden, wenn 5 Prozent der Belegschaft abgebaut werden sollen. Ab 600 Mitarbeitern gilt die Meldepflicht bei mindestens 30 Mitarbeitern. Will ein Unternehmen über 50-jährige loswerden, muss ab 5 Betroffenen das Frühwarnsystem informiert werden.

2010 80 Mio. Euro erstritten
Insgesamt hat die GPA-djp im Jahr 2010 österreichweit im Rahmen ihrer Rechtsschutztätigkeit in fast 1.000 Fällen ca. 80 Mio. Euro für ihre Mitglieder erstritten. 64 Mio. Euro davon entfielen auf den Abschluss von Sozialplänen, so der stellvertretende Bundesgeschäftsführer der GPA-djp, Günther Trausznitz, am Mittwoch in einer Aussendung. Der aktive Rechtsschutz der GPA beinhaltet unter anderem Interventionen im Betrieb, den Abschluss von Sozialplänen, Vertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht sowie Unterstützung in Exekutions-, Konkurs- und Ausgleichsverfahren.

Verbessert werden sollen die arbeitsrechtlichen Standards für Zeitarbeitnehmer wie etwa bei den Kündigungsfristen oder bei der Bezahlung der tatsächlichen Lohn- und Gehaltshöhe in den Beschäftigerbetrieben, sagte Trausznitz. Hier herrsche eine Ungleichbehandlung der Arbeitnehmergruppen vor, die sicher auf Dauer nicht aufrecht zu erhalten sei.

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