Erstmals Standardisierung für "Bio" in Gastronomie

Teilen

Wer im Restaurant ein Bio-Gemüselaibchen bestellt, soll künftig eine Garantie haben, dass die Bestandteile auch wirklich biologisch gewachsen sind. Ab 1. Juli gelten erstmals standardisierte Vorschriften für die Auslobung von "Bio" in der Gastronomie und in heimischen Großküchen. Das berichtet die Organisation Bio Austria. Grundlage für den Standard ist die EU-Bio-Verordnung.

Die Einführung wurde 2008 von der im Landwirtschaftsministerium angesiedelten "Unterkommission Bio" (UK-Bio) beschlossen. Der Regelung zufolge darf ein Wirt in Zukunft seine Lasagne nur dann als "Bio" bezeichnen, wenn das für mindestens 95 Gewichtsprozent der Bestandteile zutrifft. Zutaten können auch pauschal als "Bio" angepriesen werden ("alle Kartoffel"). Einrichtungen, die nicht primär der Verpflegung dienen (Krankenhäuser, Kindergärten, etc.), dürfen den Prozentsatz, der durchschnittlichen jährlichen Kosten für Bio-Zukäufe am Gesamteinkauf für Lebensmittel und Getränke veröffentlichen. Ein Bio-Gasthof oder -Hotel darf sich so bezeichnen, wenn die Arbeitsgänge der EU-Verordnung entsprechen. Bei ausnahmsweiser Verwendung konventioneller Zutaten muss in der Speisekarte darauf hingewiesen werden.

Ziel sei es einerseits, irreführende Angaben in diesem Bereich einzudämmen. Zum anderen soll damit die unabhängige Kontrolle "als zentrales, vertrauensbildendes Element der Bio-Landwirtschaft" ausgedehnt werden. Es gehe um die Schaffung einer soliden "Basis für die Weiterentwicklung dieses Sektors", heißt es in der Aussendung. Im Gegensatz zu den produzierenden Betrieben gab es bisher für die Verpflegungseinrichtungen keine verpflichtenden Standards. Die von der "UK-Bio" im Sommer 2008 "einstimmig" beschlossenen Kriterien beruhen den Angaben zufolge auf den Regelungen der EU-Bio-Verordnung. Die Entscheidung der Ausdehnung auf den Gastrobereich sei jedoch eine nationale.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten