Der Euro-Rettungsfonds ESM ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) rechtlich wasserdicht eingeführt worden. Das EU-Recht stehe dem Abschluss und der Ratifikation des Vertrages zur Einrichtung des ESM nicht entgegen, teilte das Gericht am Dienstag in Luxemburg mit. Es wies damit die Klage eines irischen Parlamentsabgeordneten zurück. Dieser hatte vor dem höchsten Gericht seines Heimatlandes unter anderem moniert, der ESM hätte nicht über eine vereinfachte Änderung des EU-Vertrages legitimiert werden dürfen.
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