Ausweichklausel aktiviert

EU-Kommission setzt Defizit- und Schuldenregeln auch 2022 aus

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Ausweichklausel wegen Coronavirus-Krise seit März 2020 aktiviert.

Brüssel. Angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise setzt die EU-Kommission auch im kommenden Jahr die Defizit- und Schuldenregeln für die Mitgliedstaaten aus. Die Behörde habe aufgrund ihrer jüngsten Konjunkturprognose entschieden, eine entsprechende Ausnahmeregelung auch 2022 anzuwenden, teilte die Kommission am Mittwoch mit. Ab 2023 würden die Defizit- und Schuldenregeln dann voraussichtlich wieder eingeführt.

Allgemeine Ausweichklausel

Die sogenannte allgemeine Ausweichklausel wurde angesichts der Coronavirus-Krise im März 2020 erstmals überhaupt aktiviert. Damit müssen die EU-Staaten die Schulden- und Defizitregeln - nicht mehr als 60 Prozent Schuldenquote und nicht mehr als 3 Prozent Budgetdefizit gemessen an der Wirtschaftsleistung - offiziell nicht einhalten und können sich stärker verschulden, um ihrer Wirtschaft unter die Arme zu greifen.

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