Die Europäische Kommission verklagt Österreich wegen der Nichtumsetzung der Abschlussprüfungsrichtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof. Neben Österreich werden Irland und Spanien verklagt, weil sie Brüssel "nicht all ihre Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen mitgeteilt haben", erklärte die EU-Kommission am Donnerstag.
Mit der Richtlinie wurden die Rechtsvorschriften für das Prüfungsgewerbe aktualisiert, um nach Bilanzskandalen bei verschiedenen Unternehmen die Qualität der Abschlussprüfung zu verbessern. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten insbesondere dazu, eine externe Qualitätssicherung und öffentliche Beaufsichtigung der Abschlussprüfer zu gewährleisten und sieht Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsbehörden in der EU vor. Darüber hinaus legt die Richtlinie eine Reihe von Berufsgrundsätzen fest, die die Objektivität und Unabhängigkeit von Abschlussprüfern garantieren sollen, und präzisiert deren Aufgaben.
Zudem stellt die Kommission Belgien, Griechenland, Irland, Luxemburg, Polen und Portugal förmliche Aufforderungen zu, weil diese Länder die jüngste Rechnungslegungsrichtlinie nicht fristgerecht und vollständig in innerstaatliches Recht umgesetzt hätten, teilte die Kommission weiter mit. Diese Aufforderungen ergehen in Form einer "mit Gründen versehenen Stellungnahme", der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag. Erhält die Kommission binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort, kann sie den Europäischen Gerichtshof anrufen.