Fahrgastentschädigungen nun auch im Nahverkehr

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Fahrgäste können künftig auch im Nahverkehr für Zugverspätungen entschädigt werden. Einen entsprechenden Beschluss fällte der Nationalrat am Mittwochabend. Vergütungen bekommen jedoch nur Jahreskartenbesitzer - ihnen werden zehn Prozent des Monatspreises rückerstattet, wenn auf einer gewissen Strecke im Laufe eines Monats mehr als zehn Prozent der Züge mindestens fünf Minuten Verspätung haben.

Im Fernverkehr gilt eine Regelung, wonach der Fahrgast 25 Prozent des Ticketpreises zurück bekommt, wenn sein Zug 60 Minuten Verspätung hat. Bei zwei Stunden Verspätung sind es schon 50 Prozent.

Keine Entschädigung im Nahverkehr gibt es, wenn das Verkehrsunternehmen nichts dafür kann, dass die Verspätung eintritt, etwa wegen außergewöhnlicher Wetterereignisse. Dies ist auch der Fall, wenn eine dritte Person für die Verzögerung verantwortlich ist und die Bahn die Störung nicht vermeiden kann oder wenn es ein Verschulden des Fahrgastes selbst gibt.

Der technische Ablauf der Entschädigung sieht vor, dass die 40.000 Abonnenten der ÖBB bzw. der verschiedenen Verkehrsverbunde beim Verlängern ihrer Karte eingeladen werden mitzuteilen, auf welchen Strecken sie in der Regel unterwegs sind. Kommt es auf diesen Strecken zu Verspätungen, wird den Kunden bei Verlängerung ihrer Karte die Vergütung aufs Konto überwiesen. Die Regelung gilt aber rückwirkend seit Jahresbeginn, wer seither seine Jahreskarte gekauft hat, wird direkt angeschrieben.

Während die SPÖ die Neuregelung umfassend würdigte und Infrastrukturministerin Bures von einer Bevorzugung der Pendler sprach, kam Kritik nicht nur von der Opposition, sondern auch vom Koalitionspartner ÖVP. Deren Verkehrssprecher Ferdinand Maier empfand die Höhe der Entschädigung fast schon als Verhöhnung.

Die Grünen kritisierten, dass insgesamt die EU-Vorgabe nur in einer Minimalvariante umgesetzt werde. Die FPÖ verlangte zusätzlich die Einführung eines kostengünstigen "Österreich-Tickets" für alle Verkehrsträger.

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