Gesetz im April

ÖBB: Bald mehr Rechte auch im Nahverkehr

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Jetzt wird es in Österreich auch im Nahverkehr ernst mit der gesetzlichen Umsetzung der seit Anfang Dezember EU-weit geltenden Ausweitung der Rechte für Fahrgäste der Eisenbahn. Noch im April soll das Gesetz in Kraft treten, das - nach dem Fernverkehr - auch im Nahverkehr Bahnkunden bei Verspätungen ab 60 Minuten eine Entschädigung von 25 % des Fahrkartenpreises zuspricht, ab 120 Minuten Verspätung sind es sogar 50 %.

Im Fernverkehr gilt bereits eine EU-Regelung, im Nahverkehr wird sie von den ÖBB bereits seit Jahresanfang faktisch angewendet, soll aber nun auch in Gesetzesform gegossen werden. Am Mittwoch (17.3.) hat der entsprechende Regierungsentwurf den parlamentarischen Verkehrsausschuss passiert.

Weil die EU-Verordnung auf den Fernverkehr zugeschnitten ist, hat sich Verkehrsministerin Bures dafür entschieden, für den Regionalverkehr eine eigene Regelung zu erlassen. Im Nahverkehr erhalten alle Jahreskartenbesitzer mindestens 10 % Entschädigung, wenn im Jahresschnitt nicht mindestens 90 % Pünktlichkeit erreicht wird.

Die ÖBB haben Fahrgäste bereits seit 2004 freiwillig entschädigt: Bei Tageszügen gab es ab einer Stunde und bei Nachtzügen ab zwei Stunden Verspätung 20 % des Fahrpreises (maximal 80 Euro) per Gutscheinen zurück, allerdings nur, wenn das Ticket mindestens 20 Euro im nationalen bzw. mindestens 50 Euro im Fernverkehr gekostet hat. Pro Jahr wurden auf diesem Weg "einige zehntausend Euro" rückerstattet.

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