Zuerst auf 65 Prozent des Netto-Letztverdiensts, dazwischen auf 55 Prozent - Nach 35 Wochen nur mehr 45 Prozent - Notstandshilfe durch geringeres Arbeitslosengeld/Mindestsicherung ersetzen.
Wien. Zuletzt hat es in der Coronakrise doch Bewegung der ÖVP in Richtung einer (vorübergehenden) Erhöhung des Arbeitslosengeldes gegeben. Sogar das wirtschaftsliberale Institut Agenda Austria ist nun für eine vorübergehende Erhöhung - aber mit einem recht raschen Absinken aufs Normalniveau. Nach rund acht Monaten solle die Nettoersatzrate überhaupt auf nur 45 Prozent sinken, so der Thinktank.
"Das Arbeitslosengeld sollte in den ersten 17 Wochen von derzeit 55 Prozent des Netto-Letztverdienstes auf 65 Prozent erhöht und dann schrittweise abgesenkt werden", so der Thinktank in einer Schrift "Starthilfe für Österreichs Wirtschaft". Nach nur 18 Wochen sollte die Nettoersatzrate aber wieder auf 55 Prozent zurückgehen und "nach einer Gesamtbezugsdauer von 35 Wochen dann auf 45 Prozent absinken".
Wer länger eingezahlt habe, müsse auch länger anspruchsberechtigt sein. "Die Notstandshilfe könnte abgeschafft und durch ein niedrigeres Arbeitslosengeld bzw. die Mindestsicherung ersetzt werden." Das AMS solle die zentrale Stelle für die Prüfung der Ansprüche auf Arbeitslosengeld und Mindestsicherung werden. "Wer Mindestsicherung bezieht, muss arbeitswillig sein."
Um den Arbeitsmarkt anzukurbeln, sei die Senkung des Dienstgeberanteils zur Sozialversicherung bei neuen Einstellungen ein probates Mittel. "Das kostet Geld, ist aber günstiger, als die Arbeitslosigkeit zu finanzieren." Würde der Dienstgeberanteil der SV-Beiträge für Neueinstellungen für ein ganzes Jahr gestrichen, fehlten der öffentlichen Hand rund 2,1 Milliarden Euro in einem Jahr. Eine höhere Arbeitslosigkeit würde aber bis zu 4 Milliarden Euro kosten und darüber hinaus negative Langfristeffekte haben, rechnen die Wirtschaftsliberalen, die ob der immensen Arbeitslosigkeit auch gerne die Zumutbarkeitsbestimmungen - vor allem für Junge ohne Betreuungspflichten - absenken würden.
Die Kurzarbeit solle an Attraktivität verlieren, um bei einer möglichen Verlängerung "leistungsgerechter" zu werden. Künftig könne etwa nur noch eine Reduktion der Arbeitszeit von bis zu 50 Prozent ermöglicht werden, statt wie bisher 90. Eine weitere Möglichkeit wäre, die Körperschaftsteuer für diejenigen Firmen zu reduzieren, die Kurzarbeit nicht in Anspruch genommen haben und Mitarbeiter nicht gekündigt haben. Gleichermaßen könnten Aufschläge für jene überlegt werden, die das Kurzarbeitsmodell länger als drei Monate nutzen.
Die generelle Senkung der Körperschaftsteuer solle verschoben werden, so Agenda Austria. Die KöSt sei zwar hoch, aber das Problem liege im niedrigen Eigenkapital. Das gehöre gestärkt, auch für eine mögliche künftige Pandemie, zumal die Banken wegen deren Regulierung als Risikofinanzierer immer mehr ausfielen.