2,9 Bill. Euro EU-Staatsgarantien für Banken

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Die EU hat im Kampf gegen die Wirtschafts- und Finanzkrise von Oktober 2008 bis Mitte Juli 2009 staatliche Garantien für die Banken im Ausmaß von 31,2 Prozent der Wirtschaftsleistung aller 27 Mitgliedstaaten genehmigt. Wie aus dem jüngsten Bericht der EU-Kommission hervorgeht, handelt es sich dabei um eine Summe für Garantiemaßnahmen im Ausmaß von 2.900 Mrd. Euro.

An der Spitze liegt hier Dänemark, das Staatsbeihilfen im Ausmaß von 259,4 Prozent seines Bruttonationalprodukts gebilligt erhalten hat. Österreich liegt mit 32,8 Prozent knapp über dem EU-Durchschnitt. Nach Dänemark hat Irland mit 231,8 Prozent seiner Wirtschaftsleistung den zweithöchsten Anteil am Bruttonationalprodukt zu verzeichnen.

Danach folgen Belgien (92,0 Prozent), die Niederlande (52,0), Schweden (50,2), Großbritannien (41,6), Lettland (37,9), Österreich und Slowenien (je 32,8), Finnland (27,7), Deutschland (24,4), Luxemburg (20,2), Frankreich (18,1), Portugal (12,5), Spanien (12,1), Griechenland (11,4), Ungarn (7,1) und Italien (1,3). Die neun restlichen EU-Länder - Bulgarien, Estland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien und Zypern - haben in diesem Zeitraum nicht bei der EU-Kommission um staatliche Beihilfen für den Banksektor angesucht.

Unterschiede innerhalb der EU-Länder

Nicht enthalten ist der Anteil jener Staatsgarantien, die bereits in Anspruch genommen wurden. Die Kommission verweist in ihrem Bericht auch auf die tiefen Unterschiede innerhalb der EU-Länder bei staatlichen Interventionen. So gebe es eine Bandbreite bei der Laufzeit der Garantien von einem Monat bis zu fünf Jahren. Die Garantien wurden gegeben, um die finanzielle Stabilität wieder herzustellen und den Kreditfluss in Gang zu bringen, ohne aber ausufernde Budgetdefizite oder eine Störung des Binnenmarkts zu erhalten.

Neben den Garantien wurden Rekapitalisierungsmaßnahmen für Banken in der Höhe von 313 Mrd. Euro durch die Kommission genehmigt. Grundsätzlich gilt die Genehmigung für ein halbes Jahr. Sie kann verlängert werden, wobei der betreffende Staat aber der Brüsseler Behörde Bericht erstatten muss. Am 15. April 2009 habe die Verlängerung der Garantiemaßnahmen für Großbritannien begonnen, in der Zwischenzeit wurde dies auch für Österreich, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, die Niederlande, Schweden, Slowenien und Spanien beschlossen. Der Überprüfungsprozess wird laut Kommission Ende September fortgesetzt.

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