Die im internationalen Gleichklang verfügte Lockerung des österreichischen Bankgeheimnisses für Ausländer befasst am Dienstag (30. Juni) Regierungssitzung und Parlament (Finanzausschuss). Am Nachmittag wird im Finanzausschuss in einer Aussprache mit Parlamentariern zudem Notenbankgouverneur Ewald Nowotny Auskunft zur aktuellen geld- und währungspolitischen Lage geben (Erster Halbjahresbericht 2009).
Künftig wird bei Anfragen ausländischer Behörden ein gut dokumentierter, begründeter Verdacht auf ein Steuervergehen ausreichen, um von Österreich Konteninformationen zu erhalten. Im Finanzausschuss des Parlaments bringen die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP dazu das neue "Amtshilfe-Durchführungsgesetz" (voller Name: Bundesgesetz über die Umsetzung der OECD-Grundsätze der internationalen abgabenrechtlichen Amtshilfe) zur Beschlussfassung ein.
Am Vormittag im Ministerrat sind die ersten für die operative Umsetzung der Bankgeheimnis-Reform erforderlichen Doppelbesteuerungsabkommen auf der Tagesordnung: Im Detail mit den Ländern Luxemburg, Deutschland, Israel, Großbritannien, Belgien, Frankreich und Russland.
Im Finanzausschuss am Nachmittag zur Behandlung an steht zudem die Regierungsvorlage zum "Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz". Damit wird es dem Bund möglich, Staatshaftungen für größere Unternehmenskredite zu übernehmen.