BaFin nimmt Kurzfrist-Boni ins Visier

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Die Bankenaufsicht nimmt die auf kurzfristige Erfolge ausgerichteten Bonus-Systeme der deutschen Geldhäuser ins Visier. Künftig dürfen Banken die Bezahlung von Managern und Börsenhändlern nicht mehr an kurzfristigen Zielen orientieren, die nur mit hohen Risiken erreicht werden können. In einem Brief an die Lobbyverbände der Kreditwirtschaft erklärte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), aggressive Vergütungssysteme hätten zur Finanzkrise beigetragen.

Ihre überarbeiteten "Mindestanforderungen für das Risikomanagement" (MaRisk) sehen außerdem vor, dass bei der variablen Vergütung auch eventuelle Verluste einbezogen werden.

Mit der MaRisk-Neufassung setzt die BaFin die Empfehlungen internationaler Expertenkommissionen um, die auch in die Beschlüsse der beiden G-20-Weltfinanzgipfel eingeflossen sind. Fehlanreize in den Banken-Vergütungssystemen hätten teilweise zu extremen Ausweitungen von Risikopositionen geführt, heißt es in dem BaFin-Schreiben. Die Bankenlobby hatte die Neuregelung im Voraus als Eingriff in die Privatwirtschaft kritisiert. Die BaFin hielt dagegen, es gehe ihr nicht um jedes dreizehnte Monatsgehalt der Angestellten, sondern nur um die Geschäftsleiter und solche Mitarbeiter, die auch hohe Risiken eingehen könnten.

Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen

Anreize zur Begründung unverhältnismäßig hoher Risiken müssen künftig vermieden werden. Die Banken müssen zudem einen Vergütungsausschuss einrichten, der Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen soll. Die für die Risiken Verantwortlichen sollen außerdem nicht nur am Erfolg, sondern auch am etwaigen Verlust teilhaben. Die neuen Regeln müssen bis zum Jahresende umgesetzt werden. Verträge, die andere Vergütungsregeln enthalten, müssen die Banken anpassen.

Die neuen Regeln sehen unter anderem vor, dass sich ein Bonus nicht nur an finanziellen Faktoren orientieren darf. So muss auch die Kundenzufriedenheit eine Rolle spielen. Maßstab für die Bewertung muss der nachhaltige Erfolg der Bank sein. Ein Mitarbeiter darf außerdem nicht von der variablen Vergütung finanziell abhängig sein. Auch Abfindungen nimmt die BaFin aufs Korn. So gelten künftig als "schädlicher Anreiz", wenn ein Mitarbeiter zwar Verluste zu verantworten, trotzdem aber vertragliche Ansprüche auf eine hohe Abfindung hat.

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