Der BAWAG-Strafprozess geht nun nach einer Verzögerung in die zweite Instanz: Am 11.9. endet die neue Rechtsmittelfrist für den Hauptangeklagten, Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner. Sein Anwalt Elmar Kresbach will erneut Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung einbringen, hieß es am 9.9. auf APA-Anfrage aus der Kanzlei.
Das Urteil der BAWAG-Richterin und nunmehrigen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) musste nämlich berichtigt und neu zugestellt werden. Elsners Anwalt Wolfgang Schubert hatte mit Berichtigungsanträgen gegen das Urteil obsiegt. Die neuerliche Zustellung des über 800-seitigen Urteils Mitte August 2009 hatte dazu geführt, dass eine neue Rechtsmittelfrist zu laufen begonnen hat. Für jeden der neun Angeklagten läuft die neue Frist vier Wochen ab Zustellung, es könnten sich also leichte Variationen ergeben.
Nun werde Kresbach erneut Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung für Elsner einbringen, hieß es aus seiner Kanzlei. Die Rechtsmittel werden beim Landesgericht Wien eingebracht und von diesem an den Obersten Gerichtshof (OGH) weitergeleitet. Das bereits am 21. August eingebrachte Rechtsmittel für Elsner umfasste 352 Seiten, jetzt werde es sogar noch etwas länger werden, hieß es aus der Kanzlei Kresbach.
Alle Angeklagten schuldig gesprochen
Am 4. Juli 2008, dem 117. Prozesstag des Mega-Verfahrens, hatte Bandion-Ortner als Vorsitzende des vierköpfigen Schöffensenats, das Urteil mündlich verkündet. Im Jänner 2009 wurde den Angeklagten das schriftlich ausgefertigte Urteil zugestellt.
Alle neun Angeklagten wurden schuldig gesprochen. Elsner war u.a. wegen Untreue gegenüber der Bank zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden, Wolfgang Flöttl zu zweieinhalb Jahren Haft, davon 10 Monate unbedingt. Auch die sieben weiteren Angeklagten wurden verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.
Der heute 74-jährige Elsner sitzt seit seiner Überstellung von Frankreich nach Österreich am 13. Februar 2007 nun bereits fast 31 Monate in U-Haft. Seine zu teilweise mehrjährigen Haftstrafen verurteilten Mitangeklagten befinden sich alle auf freiem Fuß.