Die Schweiz hat nun ein erstes revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, mit dem sie sich zur erweiterten Amtshilfe nach OECD-Standards verpflichtet. Partner ist Dänemark, wie das Schweizer Finanzministerium (Finanzdepartement, EFD) mitteilte.
Das in Kopenhagen unterzeichnete Abkommen wird im November vom Bundesrat den eidgenössischen Räten zugeleitet. Die Räte müssen dann auch entscheiden, ob es dem fakultativen Referendum unterbreitet wird. Der Bundesrat plant dies für das erste erweiterte Abkommen, das vom Parlament gutgeheißen wird.
Bisher hat die Schweiz mit dreizehn Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der erweiterten Amtshilfeklausel nach Artikel 26 des OECD-Musterabkommens ausgehandelt. Zwölf solche Abkommen müssen unterzeichnet sein, damit die Schweiz von der "grauen Liste" der Steueroasen gestrichen wird.
Erst paraphiert, aber noch nicht unterzeichnet sind die Abkommen mit Luxemburg, Norwegen, Frankreich, Mexiko, den USA, Japan, den Niederlanden, Polen, Großbritannien, Österreich, Finnland und Katar.
Das grüne Licht des Bundesrates zur Unterzeichnung haben die Abkommen mit Luxemburg, Norwegen, Frankreich, Mexiko und Großbritannien. Über die Unterzeichnung der übrigen paraphierten Verträge wird die Landesregierung demnächst entscheiden.