Klage abgewiesen

Breitband-Ausbau: Letzte Hürde weg

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Gerichtsentscheidung ebnet Weg für Start der Ausschreibung 2015.

Die 2 Mrd. Euro teure Versteigerung der LTE-Mobilfunkfrequenzen im Herbst 2013 war nicht rechtswidrig. Das teilte der Verwaltungsgerichtshof am Donnerstag mit und wies damit eine Beschwerde von T-Mobile ab. Das Unternehmen hatte bei der Frequenzvergabe Verfahrensmängel gesehen. T-Mobile-Chef Andreas Bierwirth bedauert die Entscheidung und erneuert seine Kritik an der Belastung der Telekom-Industrie durch die hohen Kosten für die Frequenzen („absoluter EU-Rekord“).

Mit der Entscheidung herrscht aber jetzt Rechtssicherheit für den weiteren LTE- und Breitbandausbau. „Wir erwarten nun eine rasche Umsetzung der Breitbandförderung“, so Bierwirth. Ab 2015 will die Regierung 1 Mrd. Euro investieren. Mit dem VwGH-Spruch sei „klar, dass wir 2015 starten können“, bestätigt Infrastrukturminister Alois Stöger (SPÖ).

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