Die EU-Kommission verklagt Österreich wegen Nichtrückforderung der EU-rechtswidrigen staatlichen Beihilfe vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Österreich sei bis heute nicht der Aufforderung nachgekommen, die Beihilfe in Höhe von rund 41,5 Mio. Euro samt Zinsen von der Versicherungsgruppe Grazer Wechselseitige (GRAWE) zurückzufordern, teilte die EU-Kommission am 14. Juli mit.
GRAWE hatte die Beihilfe im Zuge der Privatisierung der Bank Burgenland erhalten. "Die Kommission geht streng gegen Mitgliedstaaten vor, die den Beihilfeentscheidungen der Kommission nicht Folge leisten. Dies ist sehr wichtig, um eine ungerechtfertigte Wettbewerbsverfälschung zu vermeiden", betonte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes.