Bundesbank gegen geplante EU-Aufsichtsbehörden
Die EU will als Lehre aus der Finanzkrise die national zersplitterte Aufsicht enger verzahnen. Wenn eine nationale Behörde gegen EU-Aufsichtsrecht verstoßen würde, könnte etwa die neue EU-Bankenaufsichtsbehörde einer grenzüberschreitend arbeitenden Bank direkte Auflagen machen. Das Gremium, das sich aus Vertretern der nationalen Aufsichtsbehörden zusammensetzt, könnte per Mehrheit entscheiden. Weber kritisierte, nach dem Vorschlag sei es möglich, dass gegen den Willen einer nationalen Aufsichtsbehörde per Mehrheitsentscheidung auf EU-Ebene eine Bank geschlossen werden könne. Dies hätte Folgen für die nationalen Haushalte. "Die Verantwortung dafür liegt sehr oft beim nationalen Steuerzahler." Auch Großbritannien und andere EU-Staaten teilten diese Bedenken.
Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Verordnungen müssen von den EU-Staaten und dem Europäischen Parlament beschlossen werden. Finanzstaatssekretär Jörg Asmussen sagte, die Bundesregierung unterstütze den Vorschlag grundsätzlich, habe aber ebenfalls noch Fragen zu klären. "Die Fragen muss man klären, das wird gelingen - und dazu wird sich die neue Bundesregierung ihre Position erarbeiten und sie rechtzeitig einbringen", signalisierte Asmussen Kompromissbereitschaft.
Außer den drei neuen EU-Behörden soll ein unter dem Dach der Europäischen Zentralbank angesiedelter Rat für Systemrisiken zur besseren Kontrolle des Finanzsystems eingerichtet werden. Dieser kann jedoch nur Empfehlungen aussprechen und hat keine Weisungsbefugnis. Dieser Vorschlag sei unter den EU-Staaten weitgehend unstrittig, sagte Asmussen. Die schwedische EU-Ratspräsidentschaft habe vorgeschlagen, dass sich die EU-Staaten bis Oktober über den Systemrisikorat einigen sollten und bis Dezember über die drei Spartenaufsichtsbehörden. Diesen Zeitplan unterstütze die Bundesregierung.
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