Die EU-Finanzminister haben sich auf neue Aufsichtsbehörden geeinigt - die aber mit geringeren Kompetenzen ausgestattet werden als ursprünglich geplant.
Die Einigung über die drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden für Banken, Versicherungen und Wertpapiere erfolgte nach monatelangem Streit und zähen Verhandlungen. Auch die britische Regierung, die eine zu umfangreiche Regulierung der Londoner "City" gefürchtet hatte, gab sich schließlich zufrieden.
Mit der neuen Aufsicht will Europa neue Finanzkrisen verhindern. Daneben wird es einen Rat für Systemrisiken geben, der als Frühwarnsystem fungieren soll.
Anders als von der EU-Kommission vorgeschlagen sollen die neuen EU-Behörden den beaufsichtigten Unternehmen keine direkten Anweisungen geben dürfen. Die Behörden können grundsätzlich tätig werden, wenn es eine einfache Mehrheit im Entscheidungsgremium gibt - allerdings haben einwohnerstarke EU-Staaten über eine gewichtete Mehrheit eine Art Vetorecht. Finanzminister haben ein Einspruchsrecht, wenn eine Aufsichtsentscheidung den Haushalt von Mitgliedstaaten betrifft. Das wäre etwa der Fall, wenn die EU-Behörde die Rettung einer Bank anordnet.
Der EU-Gipfel kommende Woche soll die Einigung besiegeln. Das Europaparlament muss dem Kompromiss noch zustimmen und hat Widerstand angekündigt.