Strafaufschub abgelehnt

Ex-Libro-Chef Rettberg in Haft

Teilen

Wegen Vorstrafe aus dem Jahr 2006 im Gefängnis.

Ex-Libro-Chef Andre Rettberg sitzt seit 12. Juni 2012 in der Haftanstalt Wien-Simmering, sagte der Sprecher des Gerichts Wiener Neustadt, Hans Barwitzius. Hintergrund der Strafe ist eine Verurteilung wegen versuchter betrügerischer Krida aus dem Jahr 2006 im Rahmen der Causa Libro. Damals wurde Rettberg zu drei Jahren bedingter Haft, davon acht Monate unbedingt verurteilt. Bis heuer konnte Rettberg den Strafantritt vermeiden. Aufgrund des Libro-Urteils im Vorjahr droht Rettberg eine Zusatzstrafe von 3,5 Jahren.

Das Krida-Urteil ist schon 2008 rechtskräftig geworden, Rettberg gelang es aber, Strafaufschub aus beruflichen und privaten Gründen zu erhalten. Zuletzt versuchte er eine Fußfessel zu bekommen, um der Gefängnisstrafe zu entgehen. Dies wurde ihm aber schließlich vom Verfassungs- bzw. Verwaltungsgerichtshof 2011 bzw. 2012 verwehrt.

Doch Rettberg droht ein längerer Gefängnisaufenthalt aus der Verurteilung zu einer Zusatzstrafe in der Causa Libro im Vorjahr. Dagegen haben er sowie die anderen drei Verurteilten - Ex-Libro-Finanzchef Johann Knöbl, Ex-Libro-Aufsichtsratschef Kurt Stiassny und Ex-Libro-Wirtschaftsprüfer Bernhard Huppmann - Nichtigkeitsbeschwerden bzw. Berufungen beim Landesgericht Wien eingebracht.

Die Staatsanwaltschaft hat allerdings ihr Rechtsmittel zurückgezogen, erklärte Barwitzius weiter. Damit ist der Freispruch des ehemaligen Libro-Vize-Aufsichtsratschefs und WU-Professors Christian Nowotny rechtskräftig geworden.

Haftstrafen für Manager
Vor rund einem Jahr sind drei ehemalige Libro-Manager sowie der Ex-Wirtschaftsprüfer wegen Untreue und Bilanzfälschung mehr als ein Jahrzehnt nach den Ereignissen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. In der Urteilsbegründung wurde unter anderem der um 133 Mio. Schilling (9,67 Mio. Euro) zu hoch ausgewiesene Gewinn in der Bilanz 1998/99 angeführt.

Außerdem hätten die vier Verurteilten, gestützt auf Bilanzfälschung, eine Sonderdividende im Mai 1999 von 440 Mio. Schilling an eine Zwischengesellschaft ausgeschüttet, was ihren Pflichten widersprochen hätte, erklärte bei der Urteilsverkündung Richterin Birgit Borns. Der Wirtschaftsprüfer habe den überhöhten Gewinn durch seinen Bestätigungsvermerk abgesegnet und damit zur "Verschleierung" einer verbotenen Rückgewähr der Einlagen nach Aktiengesetz beigetragen.

Aufgrund der Nichtigkeitsbeschwerde geht das Libro-Urteil zunächst zur Generalprokuratur, die dem Obersten Gerichtshof (OGH) beigeordnet ist. Sie soll vor der Behandlung der Beschwerden durch den OGH eine Stellungnahme abgeben.
 

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.