Insiderhandel am Pranger

Börsenbetrug künftig EU-weit bestraft

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Insiderhandel soll ab 2014 in allen Staaten unter Strafe stehen.

Wer an der Börse betrügt oder Aktienkurse manipuliert, muss künftig in allen EU-Ländern mit Strafen rechnen. Auf gemeinsame strafrechtliche Standards haben sich die EU-Justizminister am Freitag in Kopenhagen verständigt.

Das Strafmaß für Insiderhandel und die Manipulation von Börsenkursen soll aber den Ländern selbst überlassen bleiben. Nach einem Vorschlag der EU-Kommission müssen Händler eine Höchststrafe von mindestens 5 Mio. Euro fürchten, Firmen zehn Prozent ihres Jahresumsatzes.

In Deutschland drohen laut Wertpapierhandelsgesetz Händlern oder Vorständen, die geheime Informationen für ihre Wertpapiergeschäfte nutzen und damit Geld verdienen, Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder hohe Geldstrafen. In manchen EU Länder steht dies aber nur teilweise oder gar nicht unter Strafe. So verfolgt Bulgarien solche Taten gar nicht; Finnland, Tschechien, Slowakei und Estland nur zum Teil.

An den internationalen Finanzmärkten haben es Betrüger daher leicht. Der dänische Justizminister, Morten Bodskov, dessen Land derzeit den Vorsitz im EU-Ministerrat führt, sagte: "In den vergangenen Jahren und insbesondere während der Krise haben wir gesehen, dass Kriminelle über Grenzen hinweg aktiv sind."

Nun will die EU die Schlupflöcher mit gemeinsamen Mindestregeln auf europäischer Ebene stopfen. "Das ist kein gerechtes Wettbewerbsgeschehen, deshalb soll dagegen vorgegangen werden", sagte das deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Insiderhandel habe in Deutschland bereits zu Verurteilungen geführt. "Es ist gut, hier - wie wir es auch im Subventionsbetrug haben - einheitliche strafrechtliche Standards zu schaffen."

Wenn sich die Minister in diesem Jahr einigen und das Parlament zustimmt, könnten die Vorschriften frühestens 2014 EU-weit in Kraft treten. Laut Gesetzentwurf sollen die Mitgliedsstaaten auch Anstiftung und Beihilfe zu solchen Taten ahnden - also wenn jemand von Tipps eines Insiders profitiert. Seit Ausbruch der Finanzkrise hat die EU ein ganzes Bündel an Maßnahmen zur Kontrolle der Finanzmärkte vorgelegt, darunter Auflagen für den riskanten Handel mit Derivaten sowie für Hedge-Fonds-Manager und ein Verbot für Wetten auf Staatsanleihen.

Mindeststrafen wollen die EU-Minister in dem neuen Gesetz nicht vorschreiben. Denn vielen Ländern ist es wichtig, Strafen wie Geldstrafen oder Gefängnisstrafen selbst festzulegen. "Das finde ich einen guten Zugang", sagte Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger. Die Staaten müssen nur sicherstellen, dass die Strafen verhältnismäßig und abschreckend sind. Eine Geldstrafe soll laut Gesetzentwurf mindestens so hoch sein wie der Gewinn aus dem Betrug.

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