EU-GERICHT

Kopftuch-Verbot in Firmen zulässig?

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Gutachten sorgt für ordentlich Diskussionsstoff.

Nach einem Gutachten der Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dienstag kann ein Kopftuchverbot in Unternehmen zulässig sein. Und zwar, wenn sich das Verbot auf eine allgemeine Betriebsregelung stütze, nach der sichtbare politische oder religiöse Zeichen am Arbeitsplatz untersagt sind.

Der Anlassfall: Eine in Belgien bei der Sicherheitsfirma G4S beschäftigte Muslimin hatte nach dreijähriger Tätigkeit darauf bestanden, mit Kopftuch zu erscheinen. Daraufhin wurde sie gekündigt – und klagte.

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