Die durch den vergangene Woche vorgelegten Rechnungshofbericht in die Kritik geratene Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) will die jüngsten Vorwürfe, sie habe mit Steuergeld spekuliert, nicht auf sich sitzen lassen. Unter dem Strich sei für die Steuerzahler ein Vorteil entstanden, bekräftigte der ÖBFA-Aufsichtsratsvorsitzende und Sektionschef im Finanzministerium, Gerhard Steger, in Wien.
Die Entscheidungen über die Veranlagungen wurden von der ÖBFA-Führung "vollkommen rechtskonform" getroffen. Allein der Zinsaufwand der Republik sei durch Derivativgeschäfte von 2002 bis 2007 um 3,024 Mrd. Euro gesenkt worden, argumentiert Steger. Rechne man auch den Nettoertrag aus den kurzfristigen Veranlagungen der vergangenen 10 Jahre dazu, dann wäre der Vorteil für die Steuerzahler 3,3 Mrd. Euro - auch wenn die noch drohenden Verluste aus speziellen Papieren schlagend würden. "Daher ist es vollkommen jenseitig, wenn hier der Eindruck erzeugt wird, hier werde Steuergeld verschleudert. Ganz im Gegenteil, die ÖBFA habe massive Gewinne für die Steuerzahler eingefahren, daher sei es nicht fair, wenn Eindruck entstehe, als ob hier Steuergeld verjuxt wurde, sagte er.
Über die Aufnahme und Veranlagungen der Bundesmittel entschied - im Rahmen des Bundeshaushaltsgesetzes und der dort festgelegten Grenzen, sowie spezieller interner Richtlinien - der jeweils zuständige Geschäftsführer der ÖBFA, so Steger. Aufsichtsrat oder Ministerium seien über die Details nicht informiert gewesen.
Als Ende August 2007 die ersten Verluste aus Structures Investment Vehicles (SIV) drohten, habe er den damaligen Finanzminister Wilhelm Molterer informiert. Dieser habe aus seiner Sicht richtig entschieden, die wertlos gewordenen Papiere nicht abzustoßen und so die Verluste zu realisieren, sondern zu versuchen, diese später zumindest ohne Verlust zu verkaufen. Was jetzt damit passieren soll, wird gerade geprüft.
Verlust bis zu 458 Mio. Euro
Laut Rechnungshofbericht drohten Ende 2008 bis zu maximal 617 Mio. Euro Verlust, die mittlerweile - berücksichtigt man eine Kapitalgarantie für eines der Finanzvehikel - auf 458 Mio. Euro reduziert wurden. Die betroffenen Papiere von drei SIV (Golden Key, Main Sail und Axon) liegen laut der seit 2008 im Amt befindliche Geschäftsführerin Martha Oberndorfer derzeit auf einem Depot in Holland. Die Ausgabegesellschaften sind auf den Cayman Islands angesiedelt.
Geschäftsführer der ÖBFA war von 1993 bis Ende 2007 Helmut Eder. Seine Pensionierung Ende 2007 (mit 60) habe nichts mit der Finanzkrise zu tun gehabt, sondern sei immer so geplant gewesen, sagte Steger. Auch mit den Veranlagungen 2007 habe sich die ÖBFA-Führung vollkommen rechtskonform bewegt, bis August 2007 seien die Papiere (Asset Backed Commercial Papers (ABCP) von den Ratingagenturen erstklassig eingestuft gewesen. Steger kann auch kein Problem mit den gestiegenen Anlagen der Finanzierungsagentur sehen: "Es wäre für die Steuerzahler ungünstig gewesen, auf diese Möglichkeiten zu verzichten" und "lange ist es sehr gut gegangen." Eine Aufforderung von Finanzminister oder Aufsichtsrat an die Finanzierungsagentur mehr Geld zu veranlagen, habe es nicht gegeben, sagte Steger auf Journalistenfragen.
Schlussfolgerungen der Krise
Dennoch hat die ÖBFA aus der Finanzkrise gelernt. Unmittelbar nach Ausbruch der Krise wurden die Investments in ABCP gestoppt. Mittlerweile wurden nach Angaben von Oberndorfer die Informationssysteme der ÖBFA verbessert, neue Limits für die Liquiditätsreserven gesetzt und die Transparenzkriterien für die Kreditlinien verschärft. Sie habe sich sehr dafür eingesetzt, dass diese Maßnahmen zügig umgesetzt werden, sagte Oberndorfer. Das gelte auch für die Empfehlungen des Rechnungshofs. Auch verlasse sich die ÖBFA jetzt nicht mehr nur auf die Ratingagenturen.
Nach wie vor nicht umgesetzt ist die Empfehlung des Rechnungshofs, ein volles Vier-Augen-Prinzip in der ÖBFA einzuführen. "Wir planen das umzusetzen", sagte der Sektionschef. Die Einführung im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes im Frühling 2009 sei nicht erfolgt, weil es "thematisch" nicht gepasst habe. Oberndorfer betonte, dass trotz Einzelvertretungsbefugnis im Tagesgeschäft immer beide Geschäftsführer in Entscheidungen involviert seien.