Die bereits länger geplant Novelle zum Pensionskassengesetz könnte im ersten Halbjahr 2010 beschlossen werden und Anfang 2011 in Kraft treten, erwartet Andreas Zakostelsky, Vorstandsvorsitzender der Valida Vorsorge Holding.
Indes basteln Parlamentarier an einem neuen Anlauf beim VfGh noch für März, nachdem dort eine Klage von 84 Abgeordneten gegen Teile des Pensionskassengesetzes aus formalen Gründen abgewiesen wurde. Es bewege sich wieder etwas, das Zusammenspiel mit den Sozialpartner sei sehr angenehm, so Zakostelsky. Derzeit gehe es um technische Grundlagen, damit das Produkt für die Kunden interessant und managebar sei. Eine "volkswirtschaftliche Dummheit" sei die Forderung nach einer Herausnahmemöglichkeit der Gelder. Dies lasse kein Rentensystem zu.
Wichtiger Rechnungszinssatz
Eine wichtige Thematik bei der Pensionskassenreform ist für Zakostelsky der Rechnungszinssatz, der auch für Neueintretende noch auf dem "alten" Niveau liegen kann. Der Rechnungszins lag zunächst seit Gründung der Pensionskassen Anfang der 90-er Jahre bei 6,5 % und liegt seit 2003 bei 3,5 %. Tritt jemand nun neu in ein Unternehmen ein, kann es sein, dass noch der alte Rechnungszinssatz von 6,5 % gilt.
SPÖ-Abg. Christian Faul sagte am 1. März, er rechne damit, dass der Text bis Mitte des Monats fertig sein könnte und sich diesmal vielleicht sogar Abgeordnete aller fünf Parteien anschließen. Auch der Sozial- und Seniorensprecher der Grünen, Karl Öllinger, geht davon aus, dass die neue Initiative bis Mitte oder Ende März erfolgen könne. Zweifellos müsse sie juristisch aber besser formuliert sein.
Die letzte Beschwerde der Mandatare hatte das Höchstgericht aus formalen Gründen abgewiesen und sich gar nicht inhaltlich damit befasst. Dem VfGH war der Antrag zu unkonkret formuliert, eine Aufhebung hätte aus Sicht der Richter einen "völlig veränderten Inhalt" des Pensionskassengesetzes gehabt.
Unmut über Pensionskassengesetz
Vergangenen Herbst hatten sich alle Oppositions-Mandatare sowie zehn SPÖ-Abgeordnete an den VfGH gewandt. Sie stießen sich unter anderem daran, dass Pensionskassenverträge so gut wie nie gekündigt werden können und auf die Veranlagungsform keinerlei Einfluss genommen werden kann.
Gehe es nach dem Unmut, den er unter seinen Abgeordnetenkollegen zum Pensionskassengesetz verspüre, so müsste jetzt eigentlich sogar ein Fünf-Parteien-Antrag zustande kommen können, meint Öllinger. Anders als beim letzten Mal dürfte aber auch diesmal keine Parlamentarier-Mehrheit hinter der Initiative stehen, fürchtet der Grün-Mandatar. Gäbe es eine solche, "dann könnten wir das Gesetz ja auch einfach im Nationalrat ändern".
Die österreichischen Pensionskassen erzielten 2009 eine Performance von 9 %, nach einem Einbruch von 12,9 % im Jahr 2008. Im langjährigen Durchschnitt seit 1991 wurde von den überbetrieblichen Kassen ein Ertrag von 5,9 % pro Jahr erwirtschaftet. Die Pensionskassen verwalteten Ende 2009 ein Vermögen von 13,8 Mrd. Euro. Eingezahlt wurden im Vorjahr 861 Mio. Euro, ausgezahlt 453 Mio. Euro. Erfasst sind rund 780.000 Personen.