Bank Austria, Erste Bank und Co. planen keine Extraspesen für Automatenbehebung.
Raiffeisen hat einen neuerlichen Versuch gestartet, ihre Kunden bei der Behebung von institutsfremden Bankomaten zur Kasse zu bitten. Nachdem im Vorjahr bereits die Raiffeisenlandesbank Tirol im Vorjahr eine Gebühr von 60 Cent pro Fremdbehebung eingeführt hat, kassiert nun der Raiffeisenverband Salzburg (RVS) ab 1. Oktober dafür 80 Cent. Die Konkurrenz hegt keine derartigen Pläne, ergab ein Rundruf der APA am Freitag. Betroffene Kunden, die mit der Gebühr nicht einverstanden sind, haben von Gesetzes wegen jedenfalls ein Widerspruchsrecht.
Bankomaten sind bei Österreichern beliebt
Raiffeisen betreibt österreichweit rund 3.100 Geldautomaten, davon rund 250 im Bundesland Salzburg. Insgesamt stehen in Österreich 7.625 Bankomaten (Stand: April 2011), geht aus einer Statistik der Nationalbank hervor. Der Großteil davon (6.098) entfällt auf Geräte in Bank-Foyers, der Rest sind Outdoor-Geräte (1.527).
Dennoch heben die Österreicher fast gleich oft auf der Straße ab wie in Bankfilialen. Von den 10,78 Mio. Transaktionen im April entfielen laut OeNB-Zahlen 5,77 Mio. Euro auf Foyer-Transaktionen. Im Durchschnitt heben die Österreicher 131 Euro ab (2010).
Konkurrenz plant keine Gebühr
Die Raiffeisen-Konkurrenz vermeidet das heiße Eisen Bankomatgebühr bisher tunlichst - immerhin hatte jeder Einführungsversuch bisher für massiven Wirbel gesorgt. "Bei uns ist das absolut kein Thema", hieß es aus der Bank Austria. Die UniCredit-Tochter betreibt freilich viel weniger Bankomaten als Raiffeisen, nämlich rund 600 Geldausgabegeräte in Foyers und rund 50 Bankomaten.
Auch bei Erste Bank und Sparkassen ist eine Gebühr für Fremdbehebungen "nicht geplant". Gemeinsam betreiben Erste und Sparkassen 2.050 Geräte, davon ca. 1.400 Foyer-Geräte, 250 Bankomaten auf der Straße und 400 Automaten, bei denen man auch Geld einzahlen kann.
BAWAG (550 Geräte, davon 340 Outdoor und 210 im Foyer) und Volksbanken (850 Geldautomaten) hegen ebenfalls keine derartigen Pläne.
VKI: Massen-Widerspruch könnte helfen
Was können nun Verbraucher tun, wenn sie plötzlich für Fremdbehebungen zahlen sollen? "Der Kunde hat ein Widerspruchsrecht. Wenn er widerspricht, findet die Änderung für ihn nicht statt", erklärte Peter Kolba vom Verein für Konsumenteninformation (VKI). Freilich stehe es dann der Bank frei, den Kunden zu kündigen. Nur: "Wenn viele widersprechen, sehe ich mir an, ob sich die Gebühr durchsetzt."
Ganz generell gilt, dass Banken ihre Kunden mindestens zwei Monate vor Einführung über die Gebühr informieren müssen - und zwar aktiv. Bei Kunden, die ihre Kontoauszüge nicht automatisch zugestellt bekommen, genüge es nicht, die Informationen auf den Auszug zu drucken; sie müssten per Brief über die Änderung unterrichtet werden.
Kolba: Leute würden mehr auf einmal abheben
"Die Bepreisung der einzelnen Behebung hat auf jeden Fall einen Lenkungseffekt", ist sich Kolba sicher. Die Leute würden dazu übergehen, so selten wie möglich zum Bankomaten zu gehen - mit der Folge, dass sie wieder viel Geld im Börsel herumtragen würden. Und wenn dafür im Gegenzug die Jahresgebühr für die Bankkarte gestrichen wird, wie man es bei Raiffeisen in Tirol getan hat? "Wenn das zwischen neun und 19 Euro im Jahr sind, sind das nicht so rasend viele Behebungen", so Kolba.