Sparda-Bank wegen Kredit-Klauseln verurteilt

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Gegen die Sparda-Bank ist im Fall von vertragswidrigen Klauseln bei der Vergabe von Franken-Krediten ein Urteil gesprochen worden.

Die Klauseln in den AGB wurden vom Landesgericht Klagenfurt als unzulässig erklärt, deren weitere Verwendung der Bank untersagt, teilte die AK Tirol mit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

AK-Tirol-Präsident Erwin Zangerl sieht sich bestätigt: Konsumentenschützer der AK Tirol hatten die Allgemeinen Geschäftsbedingung der Sparda-Bank überprüft und der VKI hatte im Auftrag der AK Tirol Klage eingebracht.

"Banken dürfen erhöhte Kosten für die Beschaffung von Schweizer Franken nicht durch unbestimmte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen an Privatkunden weiterverrechnen", meinte Zangerl zu dem laut AK richtungsweisenden Urteil. Die Entscheidung des Gerichts bestätige, dass die Bank keine Risiken aus dem Spekulationsgeschäft Fremdwährungskredit einseitig auf den Kunden überbinden darf.

Zudem dürften erhöhte Refinanzierungskosten nicht einfach überwälzt werden, führte Zangerl in einer Aussendung aus. Ein unbeschränktes Kündigungsrecht der Bank sei "gröblich benachteiligend" und damit unwirksam. Letztlich dürfe die Bank bei einem zu großen Geschäftsrisiko nicht einfach ohne Zustimmung des Kunden die Währung wechseln.

"Mit diesem Urteil wurden wichtige Feststellungen für alle Kreditnehmer im Fremdwährungsbereich getroffen. Unbelehrbare Tiroler Banken werden demnächst Abmahnungen in unserem Auftrag über den VKI erhalten, da auch ihre AGBs unzulässige Klauseln enthalten", kündigte Zangerl an.

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