UBS-Steuerverfahren: Vergleich statt Prozess

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Die Schweizer Großbank UBS ist der Lösung ihres dringendsten Problems einen großen Schritt näher gekommen. In der Steueraffäre mit den USA soll der Bank nicht der Prozess gemacht, sondern ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen werden. Offen ist, zu welchem Preis.

Diese Grundsatzvereinbarung wurde in einer Telefonkonferenz mit dem zuständigen US-Bundesrichter Alan Gold in Miami am Freitag bekannt. Demnach handeln nun die Regierungen der Schweiz und der USA in den nächsten Tagen die Details eines Vergleichs aus. Weitere Angaben gab es dazu nicht, weil Stillschweigen vereinbart wurde.

Auch die UBS, welche am kommenden Dienstag (4. August) ihr Quartalsergebnis veröffentlichen wird, wollte sich nicht äußern. So blieb unklar, ob die Großbank in dem seit Februar laufenden US-Zivilverfahren eine Milliarden-Busse zahlen, Kundendaten herausrücken oder weitere Auflagen gewärtigen muss.

Zu regeln bleibt insbesondere, wie der US-Fiskus in seiner Forderung nach tausenden UBS-Kundendaten befriedigt werden kann, ohne das Schweizer Bankgeheimnis zu verletzen. Der Vertreter der US- Steuerbehörde erklärte, dass bei den offenen Punkten nächste Woche eine Einigung zu erwarten sei.

Schweizer Rechtsordnung gewahrt

Staatssekretär Michael Ambühl erklärte gegenüber der "NZZ am Sonntag", die Schweizer Rechtsordnung bleibe gewahrt. Die USA habe sich "verpflichtet, auf der Basis der bestehenden Abkommen zu agieren und nochmals um Amtshilfe zu ersuchen." Damit sei der Finanzplatz geschützt worden. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), das Außenministerium, bestätigte diese Aussagen.

Die Sonntagspresse spekulierte über die noch offenen Fragen. Der Vergleich sehe keine Buße für die UBS vor, schrieben sowohl "NZZ am Sonntag" als auch die "SonntagsZeitung". Beide Zeitungen gehen zudem davon aus, dass die USA die Daten von rund 5.000 UBS-Konten erhalten soll.

Um für die Verhandlungen länger Zeit zu geben, verschob Richter Gold den Gerichtstermin auf Montag, den 10. August. Ansonsten wäre der UBS bereits ab diesem Montag der Prozess gemacht worden. Am kommenden Freitag will Gold erneut in einer Telefonkonferenz von den Parteien über den Stand der Verhandlungen informiert werden.

Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf äußerte sich verhalten optimistisch zum Vergleich. Bedenken seien nicht unbegründet, sagte sie in einem in mehreren Sonntagszeitungen veröffentlichten Interview. Es gebe noch Einzelheiten zu klären, die für die Schweiz von einiger Bedeutung seien.

Vor zu viel Enthusiasmus warnte auch Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern: "Ich würde die Champagnerflasche noch nicht entkorken." Der Teufel stecke im Detail. Es sei völlig offen, worauf sich die Parteien genau geeinigt hätten. "Im schlimmsten Fall besteht die Einigung einzig und allein darin, den Prozess zu verschieben", sagte Kunz.

Außenministerin Micheline Calmy-Rey zeigte sich am Freitag in Washington bei einem Treffen mit ihrer Amtskollegin Hillary Clinton über die Grundsatzeinigung "sehr zufrieden". Auch Clinton bestätigte bei einem Fototermin die Grundsatzeinigung.

Die Finanzmarktaufsicht (FINMA) und die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) begrüßten die Einigung ebenfalls. Dass der Streit außergerichtlich gelöst werden könne, sei wichtig, sagte FINMA-Sprecher Tobias Lux.

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