Bereits seit zehn Jahren wird um den Schokolade-Osterhasen gestritten.
Der Schweizer Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli hat im Markenrechtsstreit um seinen Schoko-Goldhasen zum dritten Mal eine Niederlage einstecken müssen. Das Oberlandesgericht Frankfurt wies am Donnerstag eine Berufung von Lindt zurück. Das Unternehmen wollte es der im fränkischen Cadolzburg ansässigen Confiserie Riegelein verbieten lassen, weiterhin ähnlich aussehende Goldhasen zu produzieren und zu vertreiben. Die Verwechslungsgefahr sei zu groß.
Beide Hasen werden in Goldfolie eingewickelt. Der Lindt-Hase trägt allerdings ein rotes Halsband mit einem Glöckchen, während der etwas niedrigere Riegelein-Hase ein braunes Halsband aufgedruckt bekommt.
Über die Urteilsgründe gab der 6. Zivilsenat noch keine Einzelheiten bekannt. In den vorausgegangenen Urteilen hatten die Richter jeweils keine Verwechslungsgefahr gesehen.
In der mündlichen Verhandlung vor dem OLG am Donnerstag hatte der Vorsitzende Richter darüber hinaus Probleme mit dem Antrag von Lindt gesehen, Riegelein den Goldhasen-Vertrieb lediglich in der Bundesrepublik verbieten zu lassen. Die im Jahr 2000 eingetragene Marke sei schließlich eine EU-weite Gemeinschaftsmarke, die nicht territorial begrenzt werden könne.
Die beiden Schokoladenhersteller kämpfen bereits seit dem Jahr 2002 wegen der Goldhasen vor Gericht. Auch das jüngste Urteil könnte nicht das Letzte sein: "Auch jetzt ist selbstverständlich die Revision beim Bundesgerichtshof möglich", sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage.