Gute Notenbank-Pensionen nicht zu knacken

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Mit der von Nationalbank-Gouverneur Nowotny angestrebten Pensionsreform in der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) dürfte es nichts werden. Das in Auftrag gegebene Gutachten kommt zu dem Schluss, dass es kaum Eingriffsmöglichkeiten in Altverträge gibt. Nun wird in der Bank mit vermehrten Einsparungen an anderer Stelle gerechnet.

Der Plan von Nowotny, mit den teuren Pensionen altgedienter Notenbank-Mitarbeiter aufzuräumen, dürfte damit obsolet geworden sein, schreibt der "Standard". Die Pensionsvereinbarungen seien in Einzelverträgen festgeschrieben und die Belegschaftsvertreter lassen nicht mit sich verhandeln.

Der Wiener Universitätsprofessor für Arbeitsrecht, Walter Schrammel, habe nach einer Überarbeitung die Endfassung des Gutachtens abgeliefert. Demnach sei die alte Pensionsregelung de facto wasserdicht - und zwar sowohl bei jenen, die bereits im Ruhestand sind als auch bei jenen, die noch aktiv sind.

Der Hintergrund: Gemäß altem Dienstrecht stehen rund 2.000 Notenbankern, von denen noch etwa 600 aktiv sind, großzügige OeNB-Pensionen zu: 85 Prozent des Letztbezugs ab dem 65. Lebensjahr, bei 35 Jahren Dienstzeit ab dem 55. Lebensjahr. In vielen Fällen sind diese Pensionen zu 100 Prozent vererbbar, gelten dann bis zum Tod der Witwe bzw. des Witwers. Für diese von Politik und Rechnungshof (RH) immer wieder harsch kritisierte Altersvorsorge braucht die Nationalbank (OeNB) Reserven.

Wie es weiter heißt, wird in der Bank nun umso mehr mit weiteren Einsparungen an anderen Stellen gerechnet. Bis 2015 wird die Mitarbeiterzahl plangemäß von rund 1.000 auf 890 gesenkt. Der Zeitung zufolge sollen automatische Vorrückungen schwieriger und seltener werden, Einstufungen strenger ausfallen.

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