Am Wiener Straflandesgericht ist man weiterhin der Ansicht, dass bei dem mittlerweile 75-Jährigen mit Herzproblemen Fluchtgefahr besteht.
Der ehemalige BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner bleibt im Gefängnis. Das Wiener Straflandesgericht hat am Donnerstag den mittlerweile 15. Enthaftungsantrag der Anwälte des 75-Jährigen abgelehnt. Damit verlängert sich bis auf weiteres die inzwischen über drei Jahre andauernde U-Haft.
OLG jetzt am Zug
Die Rechtsvertreter Elsners haben gegen diese Entscheidung bereits Beschwerde angemeldet, mit der sich nun das Wiener Oberlandesgericht auseinandersetzen muss. Am Landesgericht jedenfalls teilt der zuständige Richter Christian Böhm die Einschätzung der Staatsanwaltschaft, wonach bei Elsner nach wie vor Fluchtgefahr gegeben ist.
Keine gesundheitlichen Gründe
Außerdem sind seiner Ansicht nach keine medizinischen Gründe gegeben, die die Enthaftung des herzkranken Elsner notwendig machen würden. Bei der Haftverhandlung wurde nichts Neues vorgebracht, so die Gerichtssprecherin.
Verschlechterung "vorprogrammiert"
Elsners Rechtsvertreter hatten den 15. Enthaftungsantrag auf neue medizinische Befunde gestützt, denen zufolge sich die gesundheitlichen Probleme des Bankers weiter verschlechtert haben sollen. Elsner war Mitte Mai eine Woche lang wegen seiner Herzprobleme stationär im Wiener Wilhelminenspital behandelt worden. Dabei wurde festgehalten, dass der Ex-BAWAG-Chef an einer beginnenden Herzinsuffizienz und einer chronischen Niereninsuffizienz leidet. Außerdem wurde in dem Patientenbrief notiert, eine weitere Verschlechterung des Gesundheitszustandes wäre unter permanenten Stressbedingungen "geradezu vorprogrammiert".