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Energie-Gutscheine: Frist zum Einlösen verlängert

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Bisher wurden 2,6 Millionen der staatlichen 150-Euro-Energiebons eingelöst. Die Frist wurde jetzt bis März 2023 verlängert.

Rund 4 Millionen Energie-Gutscheine wurden im April an die österreichischen Haushalte versendet. Sie können beim jeweiligen Stromanbieter eingereicht werden - zur Reduktion der Jahresabrechnung um 150 Euro. 

Laut Finanzministerium wurden bisher rund 2,6 Millionen Energiegutscheine eingereicht. Jene, die ihren Gutschein noch nicht eingelöst haben oder einen neuen beantragen müssen, etwa weil der Gutschein verloren gegangen oder nicht angekommen ist, bekommen mehr Zeit bekommen, dies nachzuholen.

Neue Fristen

Die Fristen wurden verlängert: Die Beantragung des 150-Euro-Gutscheins ist nun bis 31. Oktober 2022 möglich, die Einreichung beim Energieanbieter bis 31. März 2023. "Mit den neuen Fristen machen wir den Energiekostenausgleich kundenfreundlicher", sagt Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP).  

Eingelöst oder auch neu angefordert werden kann der Energiekostenausgleich online über www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich oder per Post, indem das beiliegende vorfrankierte Antwortkuvert verwendet wird. 

Für die Jahresabrechnung wurden bereits knapp 1,5 Mio. Gutscheine validiert. Das entspricht 225 Mio. Euro, die bei den Stromrechnungen bereits abgezogen wurden. 

Was tun bei Fehlern

Bei den eingereichten Gutscheinen finden sich auch Fälle ohne Stromvertrag oder Zählpunktnummer sowie fehlerhaften Namen und Adressen. Um Stromkundinnen und Stromkunden diesbezüglich zu informieren, schickt das Bundesministerium für Finanzen in den nächsten drei Wochen Ablehnungsschreiben aus. Diese enthalten neben der jeweiligen Begründung der Ablehnung auch konkrete Hilfestellungen, darunter etwa die Möglichkeit zur nochmaligen Einreichung im Fall eines Formfehlers.  

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