Bundesverwaltungsgericht:

Jetzt fix: Kein Bau von dritter Piste am Flughafen Schwechat

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Umweltschutzgründe - Keine ordentliche Revision zugelassen.

Die von den Flughafen-Betreibern herbeigesehnte dritte Piste in Schwechat ist für das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) nicht genehmigungsfähig. Eine ordentliche Revision hat der dreiköpfige Richtersenat "nach detaillierter Prüfung und Abwägung der öffentlichen Interessen" nicht zugelassen, teilte das BVwG mit. Die Flughafen Wien AG will beim Verwaltungsgerichtshof gegen die Entscheidung vorgehen.

"Mit Bedauern zur Kenntnis"

"Durch den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat und dem damit erhöhten Flugverkehr würden die Treibhausgasemissionen Österreichs deutlich ansteigen", schrieb das Gericht Donnerstagabend in einer Aussendung. Das öffentliche Interesse am Schutz vor den negativen Folgen des Klimawandels, insbesondere durch die hohe CO2-Belastung, wurde vom Gericht höher bewertet als die positiven öffentlichen, standortpolitischen und arbeitsmarktpolitischen Interessen an der Verwirklichung des Vorhabens samt dem zusätzlichen Bedarfs des Flughafens. Eine hohe zusätzliche CO2-Belastung sei gegenüber den positiven Aspekten des Vorhabens nicht zu rechtfertigen.

"Der Flughafen Wien nimmt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit Bedauern zur Kenntnis", teilte ein Airportsprecher mit. "Die Flughafen Wien AG wird gegen diesen Bescheid vorgehen und in dieser Frage den Verwaltungsgerichtshof befassen", betonte der Sprecher. "Sollte es aufgrund dieser Entscheidung zu keiner dritten Piste kommen, so hätte das jedenfalls negative Auswirkungen auf die künftigen Entwicklungsmöglichkeiten des Wirtschafts- und Tourismusstandortes Österreich."

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