PATRICK LANDROCK LEGT NACH

kitzVenture legt Berufung gegen „Greiter, Pegger, Kofler & Partner"-Urteil ein

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Das Kitzbüheler Millionen-Unternehmen, kitzVenture GmbH, legt gegen die Klageabweisung um Schadensersatzansprüche in Höhe von 557.340,51 Euro gegen Greiter, Pegger, Kofler & Partner Berufung vor dem OLG Innsbruck ein. 

Aber auch gegen die Tiroler Justiz und Tiroler Rechtsanwaltskammer teilt der kitzVenture-Chef Patrick Landrock erneut heftig aus.  

Kitzbühel/Innsbruck 31.08.2021. Die Schadensersatzklage der Kitzbüheler kitzVenture GmbH gegen ihre ehemaligen Rechtsanwälte „Greiter, Pegger, Kofler & Partner" wegen fehlerhafter Beratung im Zuge der Erstellung des Kapitalmarktprospektes stellte wohl in ganz Österreich in dieser Form ein einmaliges Vorgehen dar. Dazu kamen die bestimmten Auftritte des Kitzbüheler Millionärs und kitzVenture-Geschäftsführer Patrick Landrock hinzu, der sich über mehrere Tagsatzungen hinweg wiederholt harte Wortgefechte mit Richter Klemens Eppacher lieferte und die Tiroler Justiz in der Causa als befangen bezeichnete. Gegen die Klagabweisung vom 29. Juni 2021 geht kitzVenture jetzt wie angekündigt in die Berufung und erhebt damit auch weitere schwere Vorwürfe. 

Der kitzVenture-Geschäftsführer Patrick Landrock äußert sich hierzu wie folgt: „Wir haben gestern Abend binnen offener Frist gegen das Urteil eine umfangreiche Berufung beim OLG Innsbruck eingelegt" In der Berufung haben wir umfangreich erneut ausgeführt, warum die Kanzlei „Greiter, Pegger, Kofler & Partner" ihre Schutz- und Sorgfaltspflichten missachtete, zu welchen sie auch standesrechtlich verpflichtet sind." Und weiter: „Das durch uns in die Wege geleitete Disziplinarverfahren vor der Rechtsanwaltskammer Tirol hätte mithin auch nicht eingestellt werden dürfen. Auch hier werden wir einen Antrag auf Fortführung stellen. Dass es für Rechtsanwältin MMMag. Barbara Egger-Russe während eines laufenden Disziplinarverfahrens möglich war, in den Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer Tirol aufgenommen zu werden, legt für mich den Verdacht nahe, dass auch hier "Freunderlwirtschaft" zugeschlagen haben könnte. Diese Vorgehensweise wie auch das gesamte Verhalten der Kanzlei ist eine Schande für die gesamte Tiroler Anwaltschaft. Ich selbst würde aufgrund meiner Erfahrungen in dieser Causa immer Anwälte außerhalb Tirols mandatieren!" Er führt fort: „Ich nehme hier jeden rechtschaffenden Tiroler Rechtsanwalt und mithin jedes Mitglied in der Tiroler Rechtsanwaltskammer in die Pflicht, sich mit einer entsprechenden Anfrage und/oder Beschwerde an die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Tirol gegen diese Ungerechtigkeit und Vorgehensweise zu erheben. So kann durch richtiges Handeln weiterer Schaden vom Berufsstand der Tiroler Rechtsanwälte abgewendet werde".

Landrock fordert des Weiteren: „Die Rechtsanwaltskammer Tirol muss hier endlich für eine faire und unabhängige Aufklärung sorgen. Sollte sie sich dazu aufgrund von eventuellen Verflechtungen nicht im Stande sehen, möge diese in Betracht ziehen, den Vorgang an die sodann vermutlich zuständige Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft abzugeben." 

Er stellt weiter fest: „Dem Tiroler-Disziplinarrat, aber vor allem auch den Rechtsanwälten der Kanzlei „Greiter, Pegger, Kofler & Partner", welche teilweise auch als Universitätsprofessoren in Innsbruck tätig sind, sind wohl die Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwaltes nicht bekannt. Hätten sie sich an diese gehalten, wäre es auch zu keinem Schaden gekommen!" Jene Sorgfaltspflichten umreißt Landrock wie folgt:

"Die Hauptpflicht eines Rechtsanwaltes ist die fachgemäße und sorgfältige Besorgung des aufgetragenen Geschäfts. Zu den wichtigsten Sorgfaltspflichten zählen die Aufklärung, Beratung und Rechtsbelehrung des Mandanten, die unverzügliche Verständigung von wichtigen Umständen sowie die Pflicht zur Rückfrage bei unklarem oder zu unbestimmtem Auftrag. Dies trifft selbstverständlich genauso im Falle komplexer Rechtsmaterien, wie dem Kapitalmarktrecht, zu. Der Rechtsanwalt hat seinen Mandanten in rechtlichen Belangen in vollständiger Weise zu belehren und für dessen rechtliche Absicherung Sorge zu tragen. 

Der Rechtsanwalt hat jene Vorgehensweise zu wählen, mit welcher er die von seinem Mandanten angestrebten Ziele am sichersten erreichen kann. Ein Rechtsanwalt ist angehalten, jedes vermeidbare Risiko auszuschließen, er muss seinen Mandanten über die Rechtslage umfassend informieren und über alle möglichen Risiken aufklären. Dabei hat er ihm darzulegen, welche Möglichkeiten zur Erreichung seines Zieles gegeben sind - für jede dieser Varianten sind die Risiken gesondert darzustellen und gegeneinander abzuwägen. Es ist der geringer gefährdende Weg zu empfehlen und keine risikoreiche Rechtskonstruktion zu wählen, sofern die Parteien nicht trotz Belehrung auf einen bestimmten Vorgang beharren. Wer einen Rechtsanwalt betraut, darf davon ausgehen, dass dieser in besonderem Maße geeignet ist, ihn vor Nachteilen zu schützen und alle nach der Rechtsordnung erforderlichen Schritte zur Verwirklichung des ihm bekannten Geschäftszweckes zu unternehmen."

Landrock abschließend: „Es ist für mich ein Kampf wie David gegen Goliath. Ich werde aber weiterhin um Gerechtigkeit und gegen diese Machenschaften kämpfen, auch wenn mich dies wahrscheinlich noch Millionen kosten wird. Denn mein Ziel ist nicht nur Gerechtigkeit und die Wiedergutmachung des Schadens, sondern vor allem auch andere über Missstände aufzuklären und vielleicht hierdurch zu verhindern, dass es diesen genauso ergeht. Mancher könnte hierdurch schlimmstenfalls seine Existenzgrundlage verlieren und sich in weiterer Folge eventuell das Leben nehmen!"

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