Die deutsche Regierung will die Regelung zum Kurzarbeitergeld über das Jahresende hinaus verlängern, um Kündigungen zu vermeiden. Firmen in Not sollen ab 2010 allerdings nur noch bis zu 18 Monate Kurzarbeit beantragen können. Die bisherigen Regelung, die zum Jahresende ausläuft, sieht eine Bezugsdauer von bis zu 24 Monaten vor.
Die Details der neuen Regelung, welche die deutsche Regierung rasch auf den Weg bringen will, sind noch unklar. Dazu gehört auch die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt das Kurzarbeitergeld beantragt werden kann. Welche Kosten mit der weiteren Kurzarbeit auf die Bundesagentur für Arbeit zukommen, ist ebenfalls noch offen.
Für 2010 hat die Agentur in ihrem Haushalt bereits mehr als 3 Mrd. Euro für Kurzarbeit eingeplant. In diesem Jahr gab sie nach eigenen Angaben 4,7 Mrd. Euro für das Kurzarbeitergeld aus.
Kurzarbeitergeld wird gezahlt, wenn ein Unternehmen wegen eines Konjunktureinbruchs oder eines anderen, unabwendbaren Ereignisses vorübergehend die Arbeitszeit verringert. Den Arbeitnehmern werden dabei 60 % der Einkommensdifferenz ausgeglichen. Hat der Betroffene Kinder zu versorgen, steigt der Wert auf 67 %.
Ziel ist, dass Unternehmen einen Teil der Lohnkosten einsparen und so Phasen mit schlechter Auftragslage überbrücken können, ohne Mitarbeiter zu entlassen. Die Agentur muss zwar das Kurzarbeitergeld zahlen, wird im Gegenzug aber beim Arbeitslosengeld entlastet.
Nach Hochrechnungen wurde Mitte November in mehr als 60.000 Unternehmen Kurzarbeitergeld für rund 1,1 Mio. Arbeitnehmer gezahlt. Der Arbeitsmarktforscher Joachim Möller geht davon aus, dass durch Kurzarbeit bis zu 400.000 Beschäftigte ihre Arbeit behalten konnten.