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Pago-Bekanntheit reicht für Markenschutz EU-weit

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Der EuGH hat gegen Tirol Milch entschieden, die mit ihrem Fruchtmolkegetränk Latella eine ähnliche Werbung wie Pago fährt.

Pago hatte zuvor eine Untersagungsverfügung beim Handelsgericht Wien gegen den Verkauf von Latella in ähnlichen Flaschen wie den eigenen eingebracht, der auch in erster Instanz stattgegeben wurde. Das Oberlandesgericht Wien wies aber in zweiter Instanz den Antrag von Pago ab.

Der Oberste Gerichtshof ersuchte daraufhin den EuGH um eine Vorab-Entscheidung. In dieser bejaht der Europäische Gerichtshof, dass bereits die Bekanntheit in Österreich ausreichen könne, um der Marke gemeinschaftsweiten Schutz gegen eine unlautere Ausnutzung ihrer Unterscheidungskraft und Wertschätzung zu verleihen.

Hintergrund der Geschichte: Eine für Pago eingetragene Gemeinschaftsmarke zeigt die grüne Pago-Flasche neben einem gefüllten Glas. Pago ist der Ansicht, dass diese Marke durch Werbung für das Fruchtmolkegetränk Latella und dessen Verkauf in ähnlichen Flaschen auf unlautere Weise ausgenutzt wird.

Wenn der OGH, was anzunehmen ist, der EuGH-Vorab-Entscheidung folgt, muss aller Voraussicht nach Tirol Milch mit Latella ihr bisheriges Werbekonzept ändern.

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