Entgeltliche Einschaltung

Qualitätswein künftig auch im Tetra Pak

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Basis dafür ist eine Novelle des Weingesetzes, die der Nationalrat mit den Stimmen von Koalition, FPÖ und Grünen verabschiedet hat.

Während die SPÖ von einem Wermutstropfen sprach ("In meinem Leben sauf ich aus einem Tetra Pak kein Achtel", Christian Faul) und ihrer Hoffnung Ausdruck verlieh, dass zumindest im Inland die Qualitätstropfen weiter in der Glasflasche vertrieben werden, zeigte sich die ÖVP gerade von diesem Punkt angetan.

Denn nunmehr könne man im Export nach Skandinavien und Großbritannien aufholen, wo die sogenannten "Bag-in-Boxes" äußerst beliebt seien. Neben dem Tetra-Pak-Punkt enthält die Novelle auch die Abschaffung der Bezeichnung Tafelwein, das entsprechende Produkt heißt künftig bloß noch "Wein".

Dieser muss als einzige regionale Bezeichnung "Österreich" aufweisen und außerdem (neuerdings) Rebsorten und Jahrgang anführen. In Aussehen, Geruch und Geschmack hat er fehlerfrei zu sein. Neben dem "Wein" gibt es wie bisher "Landweine" und "Qualitätsweine".

Das BZÖ lehnte die Vorlage ab, da es nach Meinung des Bündnisses für den Konsumenten künftig schwer möglich sein wird, auf den Etiketten zwischen minderwertigen und qualitativ hochwertigen Weinen zu unterscheiden.

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