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Rinderzucht: Verfahren gegen Österreich eingestellt

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Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingestellt, das sich auf Grundsätze des freien Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit bezogen hat. Das Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich, bei dem es um Beschränkungen bei der künstlichen Besamung von Rindern ging, sei eingestellt worden, weil die Bundesländer Salzburg und Tirol neue Rechtsvorschriften erlassen haben, die die fragliche Beschränkung aufheben, teilte die EU-Kommission mit.

Die Kommission hatte im März 2007 Österreich mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gedroht, weil ihrer Ansicht nach bestimmte Beschränkungen im Tierzuchtrecht gegen die im EU-Recht verankerte Niederlassungsfreiheit verstoßen hätten. Konkret ging es in dem Vertragsverletzungsverfahren um künstliche Besamung von Rindern und die Kriterien für ausländische Besamungsstationen in Tirol und Salzburg.

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