Keller auspumpen kann von der Steuer abgeschrieben werden, für neue Pässe sind keine Gebühren fällig. Auch Spenden, neue Kleidung, Fahrzeuge und Computer können teils steuerlich abgesetzt werden.
Die Österreicher, die in den vergangenen Wochen von schweren Unwettern betroffen waren, können Steuererleichterungen in Anspruch nehmen, so Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) am Freitag.
Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden durch Hochwasser und Erdrutsche sowie Reparatur- und Sanierungskosten für Pkw, PC, Kleidung oder Geschirr sind steuerlich absetzbar. Voraussetzung ist jedoch, dass keine Versicherung oder öffentliche Hilfsgelder beansprucht wurden.
Gebühren entfallen
Betroffene sind ebenfalls von bestimmten Gebühren und Verwaltungsabgaben befreit, einschließlich solcher für die Neuausstellung von Dokumenten wie
- Reisepässen,
- Führerscheinen,
- Fahrzeugzulassungen oder
- Baugenehmigungen.
- Bei beschädigten Wohnungen oder Fahrzeugen entfallen auch die Gebühren für neue Miet- oder Leasingverträge.
Fristverlängerung
Steuerpflichtige, die unmittelbar von einer Naturkatastrophe betroffen sind, können Fristverlängerungen für die Einreichung von Steuererklärungen und Beschwerdefristen beantragen. Zudem sind Erleichterungen bei Steuerzahlungen und Vorauszahlungen möglich, darunter Stundungen und die Anpassung von Ratenzahlungen.
Hilfe für Unternehmen
Unternehmen, die Ersatzinvestitionen aufgrund des Hochwassers tätigen, können zudem von allgemeinen Investitionsanreizen wie dem Investitionsfreibetrag und der degressiven Abschreibung profitieren. Zusätzlich sind Leistungen aus dem Katastrophenfonds und Spenden für die Schadensbeseitigung steuerfrei. Spenden an begünstigte Einrichtungen, wie etwa an freiwillige Feuerwehren, sind steuerlich absetzbar.
"Jetzt ist es wichtig zu helfen und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger über die signifikanten Erleichterungen, die das Steuerrecht bei Naturkatastrophen ermöglicht, zu informieren", sagte Brunner. "Wir tun unser Bestes, um den finanziellen und organisatorischen Herausforderungen dieser Katastrophen zu begegnen und stehen den Menschen in dieser schweren Zeit zur Seite. Der Bund ersetzt den Ländern 60 Prozent der Hilfsgelder, die von diesen an die Geschädigten ausgezahlt werden, aus dem Katastrophenfonds", erklärte Finanzminister Brunner.
"Sollte der Fonds aufgrund außergewöhnlicher Unwetter nicht ausreichen, ist die Regierung bereit, die Mittel entsprechend aufzustocken."