"Anderer Termin"

Benko sagt schon wieder für U-Ausschuss ab

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Signa-Gründer René Benko sagt, er habe an dem Tag eine Verhandlung in seinem persönlichen Insolvenzverfahren. Er beruft sich auch auf Aussageverweigerungsrechte. Ihm droht die Vorführung.

Auch diesmal hat niemand damit gerechnet, dass Benko in den U-Ausschuss kommt – und jetzt kam die offizielle Absage. Der parlamentarische Cofag-Untersuchungsausschuss hatte Signa-Gründer René Benko für diesen Mittwoch als Auskunftsperson geladen, er wird aber auch diesmal nicht dabei sein, berichtete der Standard. 

Am Montag langte das Absageschreiben von Benkos Anwalt, Norbert Wess, bei der Parlamentsdirektion ein. Er hatte sich ja schon den für 4. April geplanten Aussagetermin entschuldigt, die im damaligen Schreiben angeführten Gründe "bleiben vollinhaltlich aufrecht", heißt es in dem Schriftsatz. 

Benko will Termin in seinem Insolvenzverfahren besuchen

Der Anwalt schreibt: Am Mittwoch um zehn Uhr finde am Landesgericht Innsbruck eine Tagsatzung in seinem persönlichen Insolvenzverfahren statt. Benko werde daran teilnehmen. Dieser Termin stehe seit 8. März fest, wie in öffentlichen Bekanntmachungen ersichtlich sei.  Die Ladung in den U-Ausschuss stammt vom 18. April, so Anwalt Wess.

Angeblich gibt es mehr als 70 Anzeigen 

Benko wisse über die Anzeigen gegen sich zu einem großen Teil nicht bescheid, sagt der Anwalt. Er hält fest, dass die Vorwürfe gegen Benko zurückgewiesen werden.

Der Inhalt "unzähliger Sachverhaltsdarstellungen und Anzeigen" sei Benko "vollkommen unbekannt", weswegen dieser nicht abschätzen könne, in welchem Ausmaß ihm ein Aussageverweigerungsrecht zustehe.

Ein Umstand, der laut Anwalt Wess auch auf den Vorsitzenden und die Verfahrensrichterin im U-Ausschuss zutreffe, niemand könne das beurteilen. Angeblich gibt es mehr als 70 Anzeigen. 

Benko droht die Vorführung 

Da Benko nicht kommt, droht ihm laut SPÖ eine Vorführung. Sofern der U-Ausschuss die Gründe für die Absage nicht gelten lasse. Damit könnte Benko im Mai zum Auftritt im Parlament gezwungen werden.

Zuerst will es die SPÖ noch einmal versuchen und kündigte die Ladung Benkos für den kommenden Donnerstag an. Sollte der Unternehmer diese nicht ohne ausreichende Begründung wahrnehmen, will man einen Antrag auf Vorführung im U-Ausschuss stellen.

Benko unterliegt gesetzlichen Mitwirkungspflicht 

Benko unterliege nämlich einer gesetzlichen Mitwirkungspflicht, hieß es. Fix sind hingegen die Anträge beim Bundesverwaltungsgericht auf Beugestrafe gegen Blümel und Wolf.

Indes einigten sich die Fraktionen auch auf die Befragung von Finanzminister Magnus Brunner im U-Ausschuss am Mittwoch. Er war eigentlich auf Antrag der Neos für Donnerstag geladen worden, allerdings ist er an diesem Tag verhindert. Nach ihm ist am selben Tag Vizekanzler Kogler als Auskunftsperson geladen. Er hat bereits zugesagt.

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