Innung gegen Einschränkungen für Pressefotografen
Als konkrete Anlassfälle nannte die Bundesinnung unter anderem einen Vorfall im Parlament im Mai 2009, als ein Fotograf daran gehindert wurde, den Abschluss der Budgetrede bildlich festzuhalten, sowie einen Polizeieinsatz in Graz, bei der ein "ordnungsgemäß ausgewiesener Pressefotograf" bei einem Polizeieinsatz behindert worden sei und in der Folge eine Strafverfügung erhalten habe.
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