Prozess gegen sudanesische Journalistin vertagt

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Der Prozess gegen die wegen "unanständiger Kleidung" angeklagte sudanesische Journalistin Lubna al-Hussein vor einem Gericht in Khartum ist am 29. Juli vertagt worden. Das Gericht beschloss, den Fall am 4. August weiter zu verhandeln, nachdem ein Vertreter der UN-Mission im Sudan (UNMIS) geltend gemacht hatte, dass Hussein als UNMIS-Mitarbeiterin Anspruch auf Immunität habe.

Dies berichtete die Zeitung "Sudan Tribune" in ihrer Onlineausgabe. Die Journalistin war zusammen mit einer Gruppe junger Frauen vor wenigen Wochen von der Religionspolizei festgenommen worden, weil sie in der Öffentlichkeit Hosen trugen. Die meisten der zum Teil minderjährigen Frauen hatten sich schuldig bekannt und waren mit 40 Peitschenhieben für ihr "unzüchtiges" Erscheinungsbild bestraft worden. Hussein dagegen verlangte einen Anwalt und lud hunderte sudanesische und ausländische Journalisten, Diplomaten und UN-Vertreter zu dem Verfahren ein, um eine größtmögliche Öffentlichkeit herzustellen.

Die Polizei hatte Medienvertreter gehindert, den Gerichtssaal zu betreten und Mobiltelefone und Kameras beschlagnahmt. Eine andere Journalistin, die in ihrer Kolumne das Verfahren gegen Hussein als Terror der Polizei gegen Frauen kritisiert hatte, ist wegen Verleumdung angeklagt worden und soll nach dem Willen der Ordnungspolizei ein hohes Bußgeld zahlen. Auch in diesem Verfahren steht ein Urteil noch aus.

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