Österreichs Verleger fordern in punkto Online-Aktivitäten Nachbesserungen im ORF-Gesetz. Der VÖZ kritisiert Lücken bei der verpflichtenden Genehmigung neuer Web-Plattformen und stößt sich an den Regelungen zur Online-Werbung.
Die Verleger orten im ORF-Gesetz außerdem ein Schlupfloch in der Liste jener Online-Angebote, die nicht von der KommAustria darauf geprüft werden müssen, ob sie wettbewerbsverzerrend sind und dem öffentlich-rechtlichen Auftrag entsprechen. In einem Zusatzparagrafen sei festgeschrieben, dass neue Webseiten des ORF nur dann unter diese Prüfung fallen, wenn sie sich wesentlich vom bisherigen Angebot unterscheiden, womit nach Ansicht des VÖZ die KommAustria quasi nie zum Zug kommen würde.
Nachbesserungen fordert der Verband auch bei den Bestimmungen für die Onlinewerbung: Ein Dorn im Auge ist den Verlegern die Möglichkeit des ORF, Einschaltungen im Paket zu vermarkten, also im Rundfunk und Online zu schalten. Die Argumentation des VÖZ: Wenn Einschaltungen im Paket vermarktet werden, lasse dies zu, dass der ORF die Onlinewerbung sozusagen als Draufgabe besonders billig abgeben könnte. Damit würde der Markt verzerrt.
Wie hoch der Preis für die Online-Schaltungen dann tatsächlich ist, lasse sich im Paket auch nicht mehr nachvollziehen, befürchten die Verleger. Dies ist insofern von Belang, als der ORF nach dem Gesetzesentwurf nur "marktübliche" Rabatte geben darf und die Einnahmen im Online-Bereich nicht mehr als zwei Prozent der Gebühreneinnahmen ausmachen dürfen.